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Fünf Fragen an Rechtsanwalt Eberhard Rott
zur Auszeichnung durch die WirtschaftsWoche



Herr Rott, in seiner Ausgabe vom 14.12.2009 (Seite 94) zählt die WirtschaftsWoche Sie zu den 25 besten Erbrechtlern Deutschlands. Was bedeutet diese Auszeichnung für Sie?

Es gibt kaum etwas Schwierigeres, als die Bewertung anwaltlicher Leistungen. Ich kenne Erbrechtsanwälte, die ich für gut halte, und die nicht in der Liste der WirtschaftsWoche aufgeführt sind. Vermutlich sind es die Auswahlkriterien, die die WirtschaftsWoche herangezogen hat, die zu der Auszeichnung führten. Sie decken sich mit meinem Verständnis von bald einem Vierteljahrhundert anwaltlicher Tätigkeit. Die WirtschaftsWoche hat nicht nur juristisches Wissen und anwaltliche Erfolge gewürdigt, sondern auch Kostenbewusstsein, Erfahrung, soziale Kompetenz und Stärke des Kanzleiteams. Aus diesem Grund freue ich mich besonders über die Auszeichnung.

Die WirtschaftsWoche bezeichnet das Erbrecht als eine besonders anspruchsvolle Disziplin. Wie äußert sich dies in der Praxis des Erbrechtsanwalts?

Viele Mandanten beginnen das erste Gespräch damit, „unbedingt“ eine “rechtssichere“ Nachfolgegestaltung zu wünschen. Das haben sie wohl irgendwo so gehört oder in irgendwelchen Anleitungsbüchern oder im Internet so gelesen. Diesen Mandanten muss ich erst einmal erklären, dass „rechtssicher“ nicht unbedingt auch „praxistauglich“ bedeutet. Lassen Sie es mich an einem kleinen Beispiel verdeutlichen. Die Formulierung: “Ich ordne Testamentsvollstreckung an“ in einem eigenhändigen Testament genügt grundsätzlich vollkommen für eine rechtssichere Anordnung. Praxistauglich wird die Regelung aber erfahrungsgemäß in keinem Fall sein. Hier spielen ganz andere Dinge eine Rolle, z. B. die Frage nach der Person des Testamentsvollstreckers, die gerne äußerst  stiefmütterlich behandelt wird. Jedes erbrechtliche Instrumentarium muss auf seinen spezifischen Anwendungsbereich im konkreten Einzelfall hin  zugeschnitten werden. Dabei spielt auch die Struktur des Vermögens eine Rolle. Wer sich nicht zuerst nach der Zusammensetzung des Vermögens des Mandanten erkundigt, sondern sofort dem Mandanten eine von ihm - dem Berater - als sinnvoll erachtete Lösung „überstülpt“, oder wer keine Fragen nach den emotionalen Beziehungen der Verwandten untereinander stellt, wird mit seiner Nachfolgeregelung in der Praxis zwangsläufig scheitern. Erst wenn diese Fragen geklärt sind, beginnt die juristische Ausgestaltung. Dies bleibt schwierig genug, weil das Erbrecht in der Ausbildung der deutschen Juristen nur eine Nebenrolle spielt und auch gewiefte Vertragsjuristen dem Demenz- oder Todesfall häufig keine Beachtung schenken. Oder haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, was mit Ihren Anteilen an dem von Ihnen zuletzt gezeichneten Immobilienfonds passiert? Glauben Sie wirklich, dass sich die Menschen Gedanken darüber machen, wenn sie ihre in elektronischen Dateien verkörperten Werte auf virtuelle Laufwerke ins Internet hochladen? Und letztendlich hat auch der Erbrechtsprozess seine eigene Psychologie. Fragen Sie einmal meine Frau, wie hochemotionalisiert es in Erbrechtsstreitigkeiten vor Gericht zugehen kann. Sie ist Richterin.


Das Kriterium Kostenbewusstsein wurde durch die WirtschaftsWoche nach dem Erfolg als nächstwichtigstes Kriterium gewürdigt. Wie stehen Sie hierzu?

Unter Kostenbewusstsein verstehe ich die Fähigkeit des Erbrechtsanwaltes, sich in die Situation des Mandanten hinein zu versetzen, der sein Problem möglichst effizient gelöst haben will, und dieser Erkenntnis entsprechend zu beraten. Dies schließt auf der Seite des Mandanten eine „Geiz ist geil“ - Mentalität aus. Und wer als Anwalt richtig reich werden möchte, sollte sich lieber ein anderes Rechtsgebiet als ausgerechnet das Erbrecht aussuchen. Jede Anwaltskanzlei hat ihre eigene Kostenstruktur. In großen Städten ist diese, wie Untersuchungen gezeigt haben, grundsätzlich höher als auf dem Land. Zahl und Qualifikation der Mitarbeiter, Ausstattung der Kanzleibibliothek und elektronischer Medien spielen ebenso eine Rolle, wie der zeitliche und sächliche Aufwand des einzelnen Anwaltes bei seiner eigenen Fortbildung. Im Erbrecht hat sich die stundenmäßige Vergütung der anwaltlichen Dienstleistung im außergerichtlichen Bereich weitgehend durchgesetzt. Viele Mandanten sind von vornherein nur bereit, unter dieser Voraussetzung einen Auftrag zu erteilen. Die Übrigen mache ich von mir aus auf diese Möglichkeit aufmerksam. Die Stundenvereinbarung hat für beide Seiten Vorteile: der Anwalt bekommt seine tatsächlich aufgewandte Arbeitszeit auch bezahlt, der Mandant, der sich schon viele eigene Gedanken gemacht hat, möglicherweise sein Vermögen mit seinem Bankberater und seinem Steuerberater bereits stringent strukturiert hat, wird auch bei großen Vermögenswerten eine solide Nachfolgegestaltung zu überschaubaren Kosten erhalten. Wie in der Praxis einem falschen Kostenbewusstsein Vorschub geleistet wird, habe ich erst jüngst auf der Internetseite eines Kreditinstitutes gesehen. Dort wurde allen Ernstes empfohlen, möglichst frühzeitig ein notarielles Testament zu errichten, weil sich bei späteren Vermögenszuwächsen die Kosten der notariellen Beurkundung schließlich nicht mehr erhöhen würden. Hier sollte dem Kunden offenbar suggeriert werden, dass ein Testament im Leben eines Menschen ausreichend sei. Dies ist geradezu ein Musterbeispiel für ein falsches Kostenbewusstsein. Jede Lebensphase erfordert ihre spezifische Nachfolgegestaltung. Unverheiratete Paare vererben anders, als verheiratete, Paare mit kleinen Kindern haben andere Interessen als Paare mit heranwachsenden Kindern und die Bedürfnisse der Senioren sind wiederum vollkommen andere. Hinzu kommen Änderungen im Erbrecht, im Erbschaftsteuerrecht, Umstrukturierungen im Vermögen, erst recht, wenn unternehmerisches Vermögen oder Immobilien betroffen sind. Ein regelmäßiger Testamentscheck, alle zwei bis fünf Jahre, kostet erfahrungsgemäß nicht mehr als die regelmäßigen Aufwendungen für Wartung und TÜV bei einem Mittelklassefahrzeug, wenn eine stundenbezogene Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Dies nenne ich ein richtiges Kostenbewusstsein - von Mandant wie Berater.


Ein weiteres Kriterium für die Wirtschaftswoche war die Stärke des Kanzleiteams. Wie haben Sie diese Anforderung bei HÜMMERICH legal umgesetzt?

In unserer Kanzlei sind vier anwaltliche Berufsträger im Bereich der Nachfolgeplanungen tätig. Die Bandbreite ist sowohl vom fachlichen her zwischen Erbrecht, Familienrecht, Steuerrecht sowie dem Handels- und Gesellschaftsrecht gespreizt, als auch vom Lebensalter der Berufsträger her. Darüber hinaus unterhalten wir ein sehr breit gefächertes Netzwerk an externen Spezialisten zu nahezu allen Fragestellungen, die im Rahmen von Nachfolgegestaltungen auftreten können und die bekanntlicherweise keineswegs nur juristischer Natur sein müssen. So können wir, um nur ein Beispiel zu nennen, unseren Mandanten nicht nur bei der Gestaltung von individuellen Vorsorgevollmachten behilflich sein, sondern auch bei der Lösung des Problems helfen, welche Person Vorsorgebevollmächtigter werden soll, wenn ein naher Verwandter oder vertrauenswürdiger Bekannter nicht zur Verfügung steht. Dies gilt mittlerweile in nahezu allen Belangen rund um die Vemögensnachfolge.


Wem würden Sie Ihre Auszeichnung gerne widmen?

Ich habe in den letzten Jahren einige Menschen verloren, die für meine persönliche und berufliche Entwicklung sehr prägend waren. Dies waren mein Bruder, mein Vater und mein Schwiegervater, der Generalsekretär der AGT, Herr Dr. Wolfgang Deuker sowie mein Mentor Herr Prof. Dr. Klaus Hümmerich. Sie hätten sich alle sehr mit mir gefreut. Widmen möchte ich die Auszeichnung meiner Frau und meinen Kindern.

 
© HÜMMERICH legal 2008