13.04.2010 Was wird aus meinem Erbe - nach der Reform?!
Auf Einladung des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. stellte HÜMMERICH legal Anwalt Eberhard Rott vor über siebzig geladenen Gästen im Rahmen einer knapp zweistündigen Veranstaltung in der Galerie am Schloss in Brühl bei Bonn anhand zahlreicher eindrucksvoller Fallbeispiele die neuen Gestaltungsmöglichkeiten vor, die die Erbrechtsreform seit dem 01.01.2010 für jedermann bereit hält.
19./20.03.2010 5. Deutscher Erbrechtstag in Berlin
Mit nahezu 400 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus dem gesamten Bundesgebiet war der diesjährige Erbrechtstag in Berlin, veranstaltet von der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein, wieder ausgesprochen rege besucht. Der Bereich der Testamentsvollstreckung wurde durch HÜMMERICH legal Anwalt Eberhard Rott vertreten. Sein Vortrag "110 Jahre Testamentsvollstreckung nach dem BGB – aktueller denn je!" machte deutlich, wie sich die Testamentsvollstreckung in den letzten Jahren mehr und mehr zu einer eigenständigen Rechtsmaterie entwickelt, die zunehmend Spezialkenntnisse erfordert.
01.01.2010 Die Erbrechtsreform tritt in Kraft
Seit dem 1. Januar ist sie in Kraft: die Erbrechtsreform 2010. Sie ist sicherlich nicht das große Reformprojekt, als dass sie ursprünglich angekündigt wurde. Auch dem öffentlich verkündeten Anspruch, dem Erblasserwillen mehr Geltung zu verschaffen, wird die neue Rechtslage nur eingeschränkt gerecht. Dies mag man bedauern, wenn man die geringe Bereitschaft der Vermögensinhaber sieht, sich der Herausforderung um eine ihren individuellen Erfordernissen entsprechende Vermögensnachfolgeplanung zu stellen. Andererseits wurde mit der Reform auch ein hohes Gut der deutschen Erbrechts bewahrt: die weitgehende Freiheit des Einzelnen vor staatlicher Bevormundung in der Nachfolgegestaltung und Nachlassabwicklung. Die vorgenommenen Modifikationen stärken die Rechte der Erblasser und überlassen es der Initiative des Einzelnen, sich aus der großen Bandbreite möglicher Regelungen die für seine Verhältnisse optimale Lösung zu erarbeiten. Es wird die Aufgabe der Berater sein, ihren Mandanten hier die richtigen Wege zu weisen. Das neue Erbrecht gilt ab sofort, Anlass genug, um vorhandene Nachfolgeregelungen zu überprüfen und zu aktualisieren.
Mit allen Aspekten des neuen Erbrechts befassen sich die HÜMMERICH legal Anwälte Eberhard Rott und Evelyn Jansen in ihrem Beitrag: Alles Gute im neuen Jahr! Das neue Erbrecht 2010, veröffentlicht in NWB-EV 2010, S. 17 – 29.
14.12.2009 Wirtschaftswoche zeichnet HÜMMERICH legal Anwalt Eberhard Rott als einen der 25 besten Erbrechtsanwälte in Deutschland aus
Im Auftrag der WirtschaftsWoche wurden in einem dreistufigen Auswahlprozess durch führende Experten im Erbrecht die besten 25 Erbrechtler Deutschlands ausgewählt. Kriterien waren nachweisbare Erfolge( 30%), Kostenbewusstsein (20%), Erfahrung, Engagement (je 15%), Stärke des Kanzleiteams und Spezialisierung (je 10%). Laut Wirtschaftswoche zeichnen sich die Ausgewählten durch große Erfahrung in mehreren juristischen Disziplinen aus und verbinden ihr juristisches Wissen mit sozialer Kompetenz (Quelle: WirtschaftsWoche Heft 51/2009, S. 94).
18.11.2009 3. Deutscher Testamentsvollstreckertag in Bonn
Trotz Grippewelle fanden sich am 18.11.2009 im Bonner Wissenschaftszentrum fast 150 Testamentsvollstrecker aus ganz Deutschland und der Schweiz ein, um sich fortzubilden und im interdisziplinären Gedankenaustausch zwischen Wissenschaftlern und Praktikern aus den verschiedensten Berufsgruppen die geschäftsmäßige Testamentvollstreckung weiterzuentwickeln. Die von der AGT unter Vorsitz von Rechtsanwalt Eberhard Rott, HÜMMERICH legal, Bonn ins Leben gerufene Veranstaltung hat sich damit unter den erbrechtlichen Fachtagungen etabliert und festigt die Bedeutung der Bundesstadt Bonn als einem Zentrum des Erbrechts in Deutschland.
06.10.2009 Rechtsfragen zur Testamentsvollstreckung
Die Testamentsvollstreckung hat sich zu einem Instrument entwickelt, dass aus der modernen Vermögensnachfolgegestaltung nicht mehr hinweg zu denken ist. In der heutigen Rechtswirklichkeit kommt kein anspruchsvolles Privatvermögen und erst recht kein unternehmerischer Nachlass mehr an diesem Gestaltungsinstrument vorbei. Wichtig ist dabei jedoch nicht nur die rechtssichere Gestaltung, diese sollte eigentlich selbstverständlich sein. Damit die Vermögensnachfolgegestaltung reibungslos funktioniert, sind vor allem praxistaugliche Lösungen wichtig.
Im Seminar des FORUM-Institutes geht es unter der Leitung von Rechtsanwalt Eberhard Rott darum, den Teilnehmern einen praxisnahen Überblick über die Maßnahmen zu geben, die notwendig sind, um einen reibungslosen Ablauf zwischen Testamentsvollstrecker, Bank und Erben sicher zu stellen.
Zu den Anmeldeunterlagen gelangen Sie hier.
03.07.2009 Bundestag beschließt Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts
Der Deutsche Bundestag hat am 03.07.2009 in 2. und 3. Lesung aufgrund der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages v. 23. 6. 2009 (BT-Drucks. 16/13543) das lang erwartete Gesetz zur Erbrechtsreform beschlossen. In Abänderung der bisherigen Regelungsvorschläge wurden zwei grundlegende Änderungen vorgenommen. Die Regelungen über die Berücksichtigung von Pflegeleistungen, die sich im Rahmen der Ausgleichung auf alle gesetzlichen Erben erstrecken sollten, wurden ersatzlos gestrichen. Es gilt somit die alte Fassung des § 2057a BGB der kleinen Modifizierung dahingehend, dass der den Erblasser pflegende Abkömmling nicht mehr auf eigenes berufliches Einkommen verzichten muss, um in den Vorteil der Ausgleichung unter gesetzlichen Erben zu kommen. Gestrichen wurde weiterhin die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit des Erblassers, durch Verfügung von Todes wegen im Nachhinein eine Ausgleichsbestimmung oder Anrechnungserklärung anzuordnen, zu ändern oder wieder aufzuheben. Das Gesetz soll zum 1. 1. 2010 in Kraft treten und gilt für alle dann eintretenden Erbfälle, auch wenn die letztwillige Verfügung schon lange vor diesem Stichtag verfasst wurde. Jeder, der an einer nicht nur rechtssicheren, sondern auch praxistauglichen Nachfolgegestaltung interessiert ist, sollte daher in den nächsten Monaten seine letztwillige Verfügung auf Passgenauigkeit hin überprüfen lassen.
31.03.2009: 2. Bonner Vorsorgetag
Gute Vorsorge ist heute wichtiger denn je. Jeder hat schon einmal von schlechten Erfahrungen gehört, die Bekannte in einem Erbfall gemacht haben. Erbschaftsteuerreform und Erbrechtsreform bringen die weitreichendsten Änderungen im Erbrecht seit der Einführung des BGB vor über hundert Jahren. Über die Folgen, die sich hieraus für Ihre konkrete Nachfolgegestaltung ergeben, referiert Rechtsanwalt Eberhard Rott, FAStR und FAErbR, auf dem diesjährigen Bonner Vorsorgetag.
Die Einladung von Herrn Dr. Volker Kregel, Stadtdirektor der Bundesstadt Bonn, nebst Anmeldeunterlagen finden Sie hier.
12.03.2009: „Gute Gründe ein Testament zu errichten und Fehler, die sie dabei vermeiden können“
In seinem Vortrag im Hause der Deutschen Welthungerhilfe klärt Rechtsanwalt Eberhard Rott, FAStR und FAErbR, über die vielfältigen Unsicherheiten auf, die viele Menschen bei der Gestaltung einer auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenen letztwilligen Verfügung haben. Die neuen Gestaltungsmöglichkeiten, die die bevorstehenden Änderungen im Erbrecht bieten, werden berücksichtigt.
Die Einladung von Frau Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann, der Präsidentin der Deutschen Welthungerhilfe, finden Sie hier.
23.12.2008: Fragen zum gemeinschaftlichen Testament
In seinem Zeitschriftenbeitrag gibt Rechtsanwalt Eberhard Rott, FAStR und FAErbR, Antwort auf die häufigsten, in der Praxis gestellten Fragen zu dem in Deutschland so beliebten gemeinschaftlichen Testament. Lesen Sie den Beitrag hier.
"Wie Träume unsterblich werden" - Vortrag von Rechtsanwalt Eberhard Rott auf dem Bonner Stiftungsforum
"Gutes tun - weit über das eigene Leben hinaus."
Unter diesem Titel stand der Vortrag von Rechtsanwalt Eberhard Rott, FAStR und FAErbR. Mehr als 100 überaus interessierte Teilnehmer ließen sich im Bonner Wissenschaftszentrum über alle wichtigen Aspekte unterrichten, die Stifter beim wohltätigen Vererben zu beachten haben. Die Vortragsunterlagen finden Sie hier.
06.11.2008 Große Koalition einigt sich zur Erbschaftsteuerreform
Kurz vor Toresschluss scheint in der Diskussion um die Inhalte der Erbschaftssteuerreform eine Einigung gefunden. Die bekannt gewordene Regelung trägt alle Zeichen eines politischen Kompromisses in sich, um den hart gerungen wurde. Schon jetzt ist erkennbar, dass die praktische Umsetzung erhebliche Probleme mit sich bringen wird und viele Erbschaften in Zukunft höher besteuert werden. Folgende Eckpunkte der künftigen Regelung zeichnen sich ab:
Die bislang diskutierte Anpassung der Sätze in den Steuerklassen II und III erfolgt nicht. Der Tarif startet vielmehr in beiden Stufen mit 30 % und endet bei 50 %. Das führt zu einer höheren Belastung, da die Sätze durch die Annäherung an die Verkehrswerte für alle Vermögensarten auf eine verbreiterte Bemessungsgrundlage zugreifen. Der leicht auf 20.000 EUR ansteigende persönliche Freibetrag kann dies nicht kompensieren
Immobilienerben werden in Zukunft deutlich schlechter behandelt. Betroffen sind hier nicht nur Erben von vermieteten Immobilien oder Erben von Immobilien im Betriebsvermögen, sondern auch Erben von selbstgenutzten Wohnimmobilien, soweit sie in nichtehelichen Lebensgemeinschaften leben.
Bei selbst genutztem Wohneigentum müssen überlebende Ehegatte in, eingetragene Lebenspartner sowie Kinder unabhängig vom Wert keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn sie in dem Haus wohnen bleiben. Eine Wertgrenze nach oben soll es aber nicht geben. Für Abkömmlinge gilt jedoch die Auflage, dass die Wohnung nicht größer als 200 Quadratmeter (pro Abkömmling) sein darf. Auch darf der Erwerber die Immobilie innerhalb der folgenden zehn Jahre nicht verkaufen.
Firmenerben dürfen, sofern eine bestimmte Lohnsumme eingehalten wird (Wohlverhaltensregel), nach den nun vorliegenden Vorstellungen wählen, ob sie das Betriebsvermögen nach einer eine Haltefrist von sieben Jahren zu 85 % Prozent oder nach zehn Jahren zu 100 % steuerfrei stellen wollen. Die Vorgabe bei der einzuhaltenden Lohnsumme wurde gegenüber den bisherigen Entwürfen deutlich schärfer gefasst.
Die nunmehr vorliegenden Vorschläge müssen jetzt kurzfristig in einen neuen Gesetzesentwurf eingearbeitet werden. Wenn dies in den nächsten Wochen gelingt, wird einem Inkrafttreten der neuen Regelung zum 1. Januar 2009 nichts mehr im Wege stehen. Es bleiben allerdings berechtigte Zweifel, ob ein unter so hohem Zeitdruck überarbeitetes Gesetz wirklich den Anforderungen der Praxis gerecht wird. Eine negative Auswirkung ist heute schon feststellbar: die dringend erwartete Erbrechtsreform kann aufgrund Arbeitsüberlastung nicht wie geplant zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.
Erbrechtsreform 2009
Das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts (BT-Drucks. 16/8954), das von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt zur größten Erbrechtsreform seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches führen und alle Erbfälle betreffen wird, die ab dem 01.01.2009 eintreten, durchlief am 08.10.2008 die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags. Die Mehrheit der Sachverständigen monierte insbesondere die beabsichtigten Regelungen zum Ausgleich von Pflegeleistungen. Den ausführlichen Beitrag von Herrn Rechtsanwalt Rott und Frau Rechtsanwältin Jansen finden Sie unter der Rubrik news.
Was wird aus meinem Erbe?
Über diese und viele andere Fragen rund um das alte und neue Erbrecht referierte Rechtsanwalt Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht, auf Einladung des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge vor über 100 interessierten Teilnehmern im Haus Schlesien im Siebengebirge. Als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) war er prädestiniert, die segensreichen Wirkungen der Testamentsvollstreckung zum Schutz des Nachlasses bei überschuldeten oder behinderten Erben vorzustellen, eine Gestaltungsmöglichkeit, von der kaum ein Teilnehmer zuvor je etwas gehört hatte. Plastische Vortragsfolien und ein Skriptum zur Vermeidung von Fehlern bei der Nachfolgeplanung rundeten die gelungene Veranstaltung ab.
Mandanten der Kanzlei stehen die Vortragsunterlagen sowie das Skriptum zum Download zur Verfügung.

