Das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts (BT-Drucks. 16/8954), das von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt zur größten Erbrechtsreform seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches führen und alle Erbfälle betreffen wird, die ab dem 01.01.2009 eintreten, durchlief am 08.10.2008 die öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags. Die Mehrheit der Sachverständigen monierte insbesondere die beabsichtigten Regelungen zum Ausgleich von Pflegeleistungen.
Das Landessozialgericht Chemnitz (Freistaat Sachsen) hat die Frage der Vereinbarkeit des Monopols der Berufsgenossenschaften für das Unfallversicherungsrecht mit Europarecht dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt (Aktenzeichen des EuGH C 350/07). Dies ergibt sich aus einem jetzt verkündeten Beschluss vom 24. Juli 2007.

