• Suche
  • Impressum
  • Kontakt
  • Hinweise zu § 5 TMG und DL-InfoV

Logo
Berater
  • Home
  • Über die Kanzlei
  • Berater
    • Prof. Dr. Klaus Hümmerich †
    • Eberhard Rott
    • Dr. Reinhold Mauer
    • Dr. Matthias Spirolke
    • Christian Mäßen
    • Joachim Hermes
    • Dr. Christoph Schiemann
    • Thomas Regh
    • Dr. Bernadette Spreer
    • Evelyn Jansen
  • Kompetenzen
  • Aktuell
  • Kontakt
  • Suche
Sie befinden sich hier: Home / Berater / Eberhard Rott
Eberhard Rott

Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT)

Lievelingsweg 125
(Potsdamer Platz)
53119 Bonn

Telefon: 0228 / 60414 - 40
Telefax: 0228 / 60414 - 92
email: eberhard.rott@huemmerich-legal.de

 

Rechtsanwalt Eberhard Rott ist Mitbegründer der Kanzlei HÜMMERICH legal und leitet im Department Wirtschafts- und Zivilrecht das Erb- und Steuerrechtsteam.

Eberhard Rott wurde 1956 in München geboren, er ist verheiratet und Vater von vier Kindern. Nach seinem Studium in Bonn wurde er 1985 als Rechtsanwalt zugelassen. Er ist Fachanwalt für Steuerrecht und für Erbrecht sowie zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT e.V.). Rechtsanwalt Rott vertritt seine Mandanten vor den Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof, den Landgerichten und den Oberlandesgerichten.

Den Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit bildet die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen im Wirtschafts-, Erbschafts- und Steuerrecht, die Übernahme von Testamentsvollstreckungen, die Führung von Haftungsprozessen gegen Testamentsvollstrecker sowie deren Abwehr. Eberhard Rott ist Ansprechpartner auf den Gebieten der Vertragsgestaltung, der Erb- und Unternehmensnachfolge, des Bankenrechts, des Steuer- und Steuerstrafrechts und ausgewählter Bereiche des Insolvenz- und Wirtschaftsstrafrechts. Als Koordinator eines Beraterteams stellt sich Rechtsanwalt Rott zur Verfügung, wenn es darum geht, komplexe Aufgabenstellungen zu lösen. Besonders im Bereich des Estate Planning kann er auf ein breites Netzwerk von Fachleuten aus den verschiedensten Professionen zurückgreifen. Die Wirtschaftswoche (Heft 51/2009, Seite 94) zählt ihn zu den 25 besten Erbrechtsanwälten Deutschlands.

Eberhard Rott hat die Arbeitsgemeinschaft der Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) mitbegründet und ist seit dem Jahr 2001 deren Vorsitzender. Er gehört dem Bundesverband mittelständische Wirtschaft, der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht und der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein sowie dem Institut für Erbrecht an. Seit dem Jahr 2000  findet man Rechtsanwalt Rott in der Enzyklopädie „Who is Who“ der Bundesrepublik Deutschland.

Begleitend zu seiner anwaltlichen Tätigkeit leitete Eberhard Rott über Jahre hinweg verschiedene Kurse zur Vorbereitung von Studenten und Referendaren auf die Staatsexamina im Rahmen eines überregionalen Repetitoriums. Zudem war er als Leiter von Ausbildungsarbeitsgemeinschaften für Referendare beim Oberlandesgericht Köln tätig. Seit einigen Jahren gilt sein besonderes Ausbildungsinteresse den Fachanwälten für Erbrecht, den Fachberatern für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) sowie den Fachberatern für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e.V.).

Rechtsanwalt Rott veröffentlicht auf den Gebieten des Erbrechts, des Steuerrechts und der Unternehmenshaftung. Er ist gefragter Referent in den Schwerpunktbereichen Erbrecht und Private Banking sowie ständiger Dozent der Fachseminare von Fürstenberg und der Deutschen Stiftungsakademie.

In seinen Vorträgen nutzt Eberhard Rott gerne auch die Wirkung von Fotografien. Sein Wissen und Können rund um die Macht der Bilder erweitert er ständig im 1. VideoMachineUserClub. Ehrenamtlich engagiert er sich als Gründungsmitglied des Vereins für Bonner Stiftungen sowie als Referent für den Volksbund Deutscher Kriegsgräberfürsorge.

Fachveröffentlichungen

 
© HÜMMERICH legal 2008