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Prof. Dr. Klaus Hümmerich †

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht


Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Hümmerich ist im Juni 2007 verstorben. 

Die Kanzlei Hümmerich wurde von ihm am 01. November 1984 gegründet. Von 1980 bis 1989 war er Inhaber des Lehrstuhls für Arbeits- und Sozialrecht an der Katholischen Hochschule für Soziale Arbeit, Saarbrücken. Rechtsanwalt Prof. Dr. Hümmerich war von 1990 bis 1995 stellvertretender Direktor des Instituts für Europäisches Medienrecht  (Saarbrücken und Brüssel) und in der Zeit von 1988 bis 1996 Mitglied der KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes der Rundfunkanstalten). Zudem war er neben seiner anwaltlichen Arbeit als Lehrbeauftragter an der Universität Konstanz tätig. In der Focusliste der empfehlenswerten Arbeitsrechtsanwälte Deutschlands wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Hümmerich in der Liste der ersten zehn geführt. Rechtsanwalt Prof. Dr. Hümmerich bildete bei der Deutschen Anwalt Akademie (DAA) Rechtsanwälte zu Fachanwälten für Arbeitsrecht aus und hielt Vorträge im In- und Ausland.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Hümmerich ist Autor zahlreicher Fachwerke. Im Jahr 2007 erschien der von ihm zusammen mit Prof. Dr. Winfried Boecken, LL.M und dem Vorsitzenden Richter am BAG, Franz Josef Düwell, herausgegebene Anwaltkommentar Arbeitsrecht in zwei Bänden.  Sein Formularbuch „Arbeitsrecht“, mittlerweile in 6. Auflage erschienen, gehört zu den arbeitsrechtlichen Standardwerken. Daneben erschien beim NOMOS Verlag Mitte 2006 das Handbuch „Gestaltung von Arbeitsverträgen“ im Umfang von ca. 1.500 Seiten. Aus der Feder von Prof. Dr. Hümmerich stammen mehr als 100 Aufsätze zu den Themen Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Europarecht und Medienrecht. Rechtsanwalt Prof. Dr. Hümmerich ist auch Herausgeber der Gesetzessammlung „Saarländische Gesetze“, C.H. Beck.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Hümmerich war in der Deutschen Marine Fregattenkapitän d.R.

 

Fachveröffentlichungen

 
© HÜMMERICH legal 2008