Die HÜMMERICH-Qualitäts-Standards für unsere Mandanten:
Die HÜMMERICH-Qualitäts-Standards gehen weit über dasjenige hinaus, was die Berufsordnungen von Anwälten und Steuerberatern verlangen. Als Ihre Berater können wir Spitzenleistungen aber nur dann erbringen, wenn wir hoch spezialisiert sind, ständig weiter lernen und über die besten Arbeitsmittel verfügen. Damit Sie auf eine hohe Qualität vertrauen können, haben wir uns freiwillig gegenüber allen Mandanten auf die folgenden Qualitäts-Standards verpflichtet. Ebenso wie bei den HÜMMERICH-Dienstleistungs-Standards lohnt ein Vergleich mit anderen Kanzleien: Qualitäts-Standards oberhalb des gesetzlich geforderten Maßes werden Sie bei anderen Kanzleien nur selten finden.
- Fachanwälte und Spezialisten
[Alle HÜMMERICH-Berater sind verpflichtet, sich als Spezialist auf einem Gebiet zu beweisen und zudem, einen Fachanwaltstitel zu erlangen.]
Ihr HÜMMERICH-Berater ist Fachanwalt auf mindestens einem Gebiet oder hat den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung innerhalb von drei Jahren bei HÜMMERICH absolviert. Neben diesem Nachweis besonderer Fachkenntnisse haben sich unsere Berater freiwillig verpflichtet, sich als Spezialisten in Theorie und Praxis zu beweisen. Spezialisten erreichen in der Arbeit für Sie eine höhere Qualität. Diese Qualität basiert auf praktischer Erfahrung in diesem Bereich, auf Fortbildung und auf wissenschaftlicher Tätigkeit als Fachautor und Referent. - Dem Lernen verpflichtet
[Alle HÜMMERICH-Berater haben sich verpflichtet, jährlich mindestens das Doppelte der gesetzlich geforderten Zeit in Fortbildung zu investieren.]
Die ständige Verfügbarkeit von Informationen allein reicht noch nicht aus, um den entscheidenden qualitativen Vorsprung zu ermöglichen. Die ständige Fortbildung all unserer Berater gehört ebenso dazu. Interne und externe Schulungen versorgen unsere Berater mit dem aktuellen Wissen, das für die Lösung Ihrer Aufgabenstellung benötigt wird. Um uns auch hier von den gesetzlichen Mindeststandards abzuheben, haben sich alle unsere Berater verpflichtet, sich jährlich mindestens im doppelten Umfang der Pflichtfortbildung eines Fachanwaltes fortzubilden. - Publikationen unserer Berater
[Alle HÜMMERICH-Berater publizieren regelmäßig als Buchautoren oder in Fachzeitschriften.]
Die Qualität spezialisierter Beratungstätigkeit bildet sich auch durch wissenschaftliche Publikationen ab. Wer als Fachautor regelmäßig zu bestimmten Themen Bücher oder Fachbeiträge publiziert, beweist damit seine Vertrautheit mit diesem Thema. Unsere Berater setzen dies voraus. Jeder HÜMMERICH-Berater veröffentlicht regelmäßig auf seinen Spezialgebieten. Dies sind häufig eigene Fachbücher. Ansonsten sind es Buchbeiträge, Aufsätze oder Urteilsrezensionen. - Wissen, Bücher und Datenbanken
[Das verfügbare gespeicherte Wissen in Büchern und Datenbanken ist das tägliche Handwerkszeug für hochqualitative Mandatsarbeit.]
Obwohl Bücher und Fachzeitschriften nach wie vor die Basis des rechtlichen Wissens ausmachen, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Berater, Bücher zu kaufen. Der Kauf eines Buches oder einer CD-Rom allein erweitern das notwendige Wissen selbstverständlich noch nicht. Aber die Möglichkeit, jederzeit die entscheidenden Bücher und Zeitschriften zu nutzen, ist entscheidend. Wir schaffen die Möglichkeit hierzu für unsere Berater, die damit Ihre Aufgabenstellungen bestmöglich lösen. Daneben stehen uns verschiedene Datenbanken zur Verfügung, darunter die JURIS-Datenbank, mit der auch die Bundesgerichte arbeiten. Damit sind wir auf Augenhöhe mit den Richtern der höchsten deutschen Gerichte. Ergänzend nutzen unsere Autoren die Datenbanken beck-online und LexisNexis. - Technisches Equipment
[Wir stehen Ihnen mit modernstem technischen Equipment rund um die Uhr zur Verfügung.]
Es ist selbstverständlich, dass Sie uns jederzeit telefonisch, per Fax und e-mail erreichen können. Darüber hinaus können Sie jeden unserer Berater jederzeit per e-mail auf einem eigenen Account erreichen. Ist ein Berater nicht im Büro, so erhalten Sie sofort eine e-mail-Antwort. Diese teilt Ihnen den Grund und die Dauer der Abwesenheit mit und wer für Sie jetzt zur Verfügung steht. Unsere technischen Einrichtungen sind nicht nur ein wichtiger Kommunikationsweg zu Ihnen. Die technische Anbindung an umfangreiche rechtliche und andere Datenbanken ermöglicht uns zudem eine schnelle und aktuelle Recherche von Informationen in jedem bearbeiteten Rechtsgebiet.

