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Anwaltswechsel

Verlieren Sie während des laufenden Mandats, sei es außergerichtlich oder auch während des Prozesses, das Vertrauen zu Ihrem Anwalt, so sollten Sie über einen Anwaltswechsel nachdenken. Wenn Sie meinen, dass Ihr Anwalt dem Mandat nicht gewachsen ist, Ihren Vorteil nicht optimal wahrt oder Sie sich nur unzureichend informiert oder betreut fühlen, sollten Sie aktiv werden.

 

Ein solcher Wechsel ist jederzeit möglich. Er kann Ihnen viel Zeit und Geld ersparen. Wechseln Sie rechtzeitig, so kann der neue Anwalt möglicherweise Ihren Prozess noch retten.

 

Der bisherige Anwalt hat Anspruch auf die Vergütung für die bisher geleistete Tätigkeit. Sie laufen daher nicht Gefahr, dass sie zweimal in vollem Umfang einen Anwalt bezahlen müssen.

 

Wenn Ihr bisheriger Anwalt seinen Vertrag schlecht erfüllt hat, kann es sogar sein, dass Sie überhaupt keine Vergütung schulden.

 

Wir stehen Ihnen bei einem solchen Anwaltswechsel bei allen aufkommenden Fragen gerne zur Seite. Eine nicht optimale Betreuung kann, vor allem im Bereich der Vertragsgestaltung, langfristig erhebliche Schäden anrichten, die Sie unmittelbar noch gar nicht bemerken müssen. Es kann sich lohnen, dem vorzubeugen.

 
© HÜMMERICH legal 2008