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Internationales Arbeitsrecht

In diesem Bereich verfügt die Kanzlei über ein breites Erfahrungswissen und ausgewiesene Expertise durch Fachveröffentlichungen und regelmäßige Referententätigkeit des Fachanwalts für Arbeitsrecht Dr. Mauer.

 
Abgedeckt wird zum einen die Vertragsgestaltung beim internationalen Personaleinsatz von Führungskräften und Angestellten. Fachlich deckt dies auch das gesamte internationale Sozialversicherungs- und Steuerrecht ab, Letzteres in Kooperation mit externen Steuerberatern. Auch Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnisse werden bei den Behörden beschafft. Inhaltlich werden neben Verträgen auch Unternehmens-Richtlinien zu Reisekosten usw. erstellt, auch in Form von Betriebsvereinbarungen. Die internationale Kooperation mit Kanzleien in über 50 Industrie- und Schwellenländern ist langjährig erprobt.

 
Weiterhin vertritt die Kanzlei Führungskräfte und Angestellte (Expatriates) in grenzüberschreitenden Streitfällen. Vor allem Kündigungsfälle werden vertreten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "expatriate-anwalt.de".

 
© HÜMMERICH legal 2008