Will der Mitarbeiter seine Rechte gegen den Willen seines Chefs durchsetzen, muss er vor dem Arbeitsgericht klagen. Gleiches gilt umgekehrt. Oft schreiben die Gesetze vor, dass kurze Fristen einzuhalten sind. Wer als Arbeitnehmer etwa gegen eine Kündigung nicht innerhalb von drei Wochen klagt, verliert sämtliche Rechte, die ihm vielleicht zustehen würden, hätte ein Richter über die Wirksamkeit der Kündigung befunden. Deshalb heißt es in vielen Fällen: Schnell sein! Nur Anwälte, die sich mit den Regeln auskennen, nur Anwälte, die tagtäglich Klagen erheben oder Ansprüche vor Gericht abwehren, sind zuverlässige Partner im Ringen um das gerechte Recht.
Unsere Arbeitsrechtsanwälte prozessieren bundesweit. Sie sind an allen Arbeitsgerichten zugelassen. Wir sind für Arbeitnehmer genauso da wie für Firmen. Wir betreiben auch Massenverfahren, Musterverfahren, Vorlageverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof. In erster Instanz ist das Kostenrisiko des klagenden Arbeitnehmers wie das des Arbeitgebers geringer als in sonstigen Instanzen. Ohne Rücksicht auf den Ausgang des Verfahrens trägt jede Partei nur die eigenen Anwaltskosten und, wenn ein Vergleich geschlossen wurde, keine Gerichtskosten. Ein wenig gleicht der Arbeitsrechtsprozess dem Schachspiel. Gute Arbeitsrechtsanwälte denken mehrere Züge im Voraus.

