Das Sozialversicherungsrecht ist eng mit dem Arbeitsrecht und dem Steuerrecht verknüpft. Unter das Sozialversicherungsrecht fallen:
- das Rentenversicherungsrecht,
- das Kranken- und Pflegeversicherungsrecht,
- das Arbeitslosenversicherungsrecht und
- das Unfallversicherungsrecht.
Die Kanzlei vertritt in den genannten Bereichen des Sozialrechts die Interessen der Unternehmen oder der Beschäftigten. Das Beratungsspektrum umfasst die Vertragsgestaltung und Überprüfung von Verträgen, Richtlinien, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen. Besondere Expertise und Erfahrung bieten wir bei Rechtsfragen zur Unfallversicherung. In diesem Bereich vertreten wir bundesweit Unternehmen gegen Berufsgenossenschaften. Die Kanzlei führt zudem mit Unterstützung großer Unternehmensverbände Verfahren gegen die Monopolstellung der Berufsgenossenschaften, die gegen Europarecht verstößt. Ziel ist die Einführung von Wettbewerb und Transparenz im Bereich der Arbeiter-Unfallversicherung. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite BG-Frei.de.

