Wettbewerbsverbote sind im Arbeits- und Wirtschaftsleben von großer Bedeutung. Der Umgang mit dem Recht der nachvertraglichen Wettbewerbsverbote bereitet in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten und ist von Rechtsunsicherheiten geprägt. Die gesetzlichen Grundlagen erschöpfen sich im Wesentlichen in den §§ 74 bis 75d HGB, die seit dem Jahr 1914 fast unverändert geblieben sind. Das Recht der nachvertraglichen Wettbewerbsverbote ist weitgehend Richterrecht. Das zeigen die mehr als 150 einschlägigen Entscheidungen, die im Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts (AP) abgedruckt sind.
Die verbreitete Unsicherheit im Umgang mit nachvertraglichen Wettbewerbsverboten führt dazu, dass die meisten Wettbewerbsverbote an schwerwiegenden Rechtsmängeln leiden. Aber auch im Umgang mit wirksam vereinbarten Wettbewerbsverboten werden viele Fehler begangen, insbesondere anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und bei der Reaktion auf verbotswidrige Tätigkeiten. Das Angebot der Kanzlei zielt darauf ab, zusammen mit dem Mandanten rechtssichere Lösungen zu erarbeiten, die seinen berechtigten Schutzinteressen Rechnung tragen und deren Durchsetzbarkeit vor den Arbeitsgerichten gewährleistet ist.

