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Sie befinden sich hier: Home / Kompetenzen / Erbrecht / Estate Planning / Bedürftigentestament
Bedürftigentestament

Der Begriff "Behindertentestament" ist Ihnen sicherlich geläufig. Er hat sich allerdings als zu eng gefasst erwiesen. Wer mit seiner Nachfolgeregelung bestimmte Personen begünstigen will, hat nicht nur behinderte Menschen vor Augen, sondern zum Beispiel den überlebenden Ehegatten oder den Abkömmling, der sich in der Privatinsolvenz befindet oder der Hartz-IV-Empfänger ist. Es versteht sich von selbst, dass derartige Fallgestaltungen neben der hohen juristischen Qualifikation ein besonderes Einfühlungsvermögen des Beraters in die zu regelnden Lebenssachverhalte erfordern. Die kleinste Unbedachtsamkeit kann hier dazu führen, dass der gesamte Nachlass nicht dem bedürftigen Erben, sondern dem Sozialamt oder den Gläubigern des überschuldeten Abkömmlings zufällt. Aber wäre es auf der anderen Seite nicht schön zu wissen, dass das Vermögen, das Sie sich in harter Arbeit zeitlebens aufgebaut haben, nicht zur Hälfte an die Gläubiger Ihres Kindes geht, wenn es sich zum Zeitpunkt Ihres Todes in der Verbraucherinsolvenz befindet?

 

HÜMMERICH legal Erb- und Steuerfachanwalt Eberhard Rott beobachtet als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e. V. die Rechtsentwicklung. Im Hinblick auf die ständig größer werdenden Begehrlichkeiten des Staates und seiner ungehemmten Regelungswut empfiehlt er, beim Bedürftigentestament das Intervall für den regelmäßigen Testaments-Check auf längstens zwei Jahre abzukürzen.


Der Testaments-Check 
Ein neuer PKW muss nach drei Jahren zum TÜV. Ihr Gesamtvermögen liegt um ein Vielfaches höher. Warum wollen Sie Ihrem Vermögen nicht die gleiche Sorgfalt zukommen lassen wie Ihrem Pkw? Vor 30 Jahren konnte man vielleicht noch davon ausgehen, dass das Testament eines Fünfzigjährigen eine Haltbarkeitsdauer bis zu seinem Tode hatte. Die heute Fünfzigjährigen müssen ganz andere Anforderungen an die Qualität ihrer letztwilligen Verfügung stellen. Sie stehen nicht vor dem absehbaren Ende, sondern im Zenit ihres Lebens. Ihre Familienstruktur ist ungleich komplizierter (Patchwork-Strukturen, ausländischer Ehepartner, Lebensgefährten etc.) und ihr Vermögen ist beträchtlich höher und anspruchsvoller strukturiert (ausländischer Grundbesitz, Unternehmensbeteiligungen etc.). Zugleich ändern sich die erbrechtlichen (z.B. Pflichtteilsrecht, Bedürftigentestament) und steuerrechtlichen (u. a. Erbschaftsteuer) Rahmenbedingungen immer schneller. Hinzukommt eine immer differenzierter und teilweise leider auch diffuser werdende Rechtsprechung.

 

Die Erbrechtler von HÜMMERICH legal empfehlen Ihnen daher, Ihre Nachfolgeregelung alle drei Jahre (beim Bedürftigentestament alle zwei Jahre) daraufhin überprüfen zu lassen, ob sie noch Ihren aktuellen Vorstellungen und Wünschen in den sich veränderten wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Vor den Kosten braucht sich niemand zu scheuen. Ihre Vermögenswerte interessieren uns nur wegen der damit verbundenen Rechtsfragen. Auch beim Testaments-Check bezahlen Sie nur die tatsächlich aufgewandte Zeit Ihres Beraters.

 

Internationales Erbrecht
Besonders anspruchsvoll werden erbrechtliche Gestaltungsregelungen dann, wenn ein Sachverhalt mit Auslandsberührung vorliegt. Dies kann sehr schnell der Fall sein. Gemischt nationale Ehen, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt eines Beteiligten im Ausland, das Verfassen einer letztwilligen Verfügung im Ausland oder auch nur das Ferienhaus im bevorzugten Urlaubsland können dazu führen, dass das deutsche Erbrecht ganz oder teilweise keine Anwendung findet. Das ausländische Erbrecht erkennt aber typisch deutsche Gestaltungsmittel häufig nicht an, wie zum Beispiel das gemeinschaftliche Ehegattentestament. Darüber hinaus kennt das Ausland oft andere Pflichtteilsquoten. Wenn die Erbrechtsanwälte von HÜMMERICH legal Sie nach Ihrem Auslandsvermögen oder nach der Nationalität Ihres Ehepartners fragen, sollten Sie darin nicht persönliche Neugierde oder die Suche nach einem hohen Streitwert vermuten (der bei Abrechnung auf Basis eines regelmäßig vereinbarten Honorars ohnehin irrelevant ist), sondern das Bemühen um eine sorgfältige, Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechende Nachfolgegestaltung erkennen.

 
© HÜMMERICH legal 2008