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Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht, Patiententestament

Es hat sich inzwischen herumgesprochen, dass zu einer sinnvollen Nachfolgeplanung diese begleitenden Regelungen unbedingt gehören. Neuere Untersuchungen zeigen jedoch, dass - anders als bei Testamenten und Erbverträgen - nur etwa die Hälfte der Menschen die damit im Zusammenhang stehenden Fragen mit ihrem Rechtsanwalt und/oder Notar besprechen und stattdessen auf Formulare zweifelhafter Herkunft zurückgreifen. In diesen dokumentieren sie ihren Willen auf vorgefertigten Feldern mittels „ankreuzen“. Angesichts der Bedeutung dieser Regelungen und der Fehler, die dabei gemacht werden können, stellt diese Vorgehensweise ein Verschulden gegen sich selbst da. Nur wenn Sie wirklich sicher den Unterschied zwischen einer notariellen und einer privatschriftlichen Vollmacht, zwischen einer General- und einer Spezialvollmacht kennen und wissen, unter welchen Voraussetzungen eine Vollmacht widerrufen werden kann, was tatsächlich in ihrem Körper vorgeht, etwa, wenn die künstliche Ernährung mittels Magensonde eingestellt wird, können Sie mit einem Formular - vielleicht - die für Sie richtige Regelung treffen. Warum aber wollen Sie sich überhaupt mit einem Formular zufrieden geben, wenn Sie eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Regelung erhalten können?
 

Die HÜMMERICH legal Erbrechtsanwälte nehmen Sie auch mit Ihren persönlichen Sorgen und Nöten ernst, die Ihnen möglicherweise im Zusammenhang mit diesen Regelungen durch den Kopf gehen. Geschult durch spezielle Seminarveranstaltungen sind wir in der Lage, vorgeschlagene Regelungen auch unter ethischen und moralischen Gesichtspunkten mit Ihnen zu besprechen, um die für Sie perfekte Gestaltung zu finden.

 
© HÜMMERICH legal 2008