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Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

Die Erbrechtsanwälte von HÜMMERICH legal kennen beide Seiten: die des zurückgesetzten und von Informationen über den Nachlass abgeschnittenen Pflichtteilsberechtigten einerseits und die des Erben andererseits, der sich neben dem Liquiditätsabfluss durch die Erbschaftsteuer auch noch dem Zahlungsanspruch eines oder mehrerer Pflichtteilsberechtigten ausgesetzt sieht. Gerade durch die Kenntnis der jeweils anderen Rechtspositionen ist es uns möglich, Ihre Interessen in einer solchen Auseinandersetzung nachdrücklich wahrzunehmen. Vielleicht ergibt unsere Beratung aber auch, dass sich der Streit wirtschaftlich nicht lohnt. Manchmal bieten Pflichtteilsansprüche auch interessante Gestaltungsmöglichkeiten zur Reduzierung der Erbschaftsteuerbelastung. Oder es besteht die Möglichkeit zur „taktischen“ Erbausschlagung, um sich von unliebsamen Auflagen zu befreien. In Einzelfällen, insbesondere bei nicht eindeutigen letztwilligen Verfügungen, kann auch ein Vergleich eine geeignete Lösung darstellen. Hierdurch können auch positive erbschaftsteuerliche Effekte entstehen. Bei entsprechend präziser Formulierung können selbst bestandskräftige Erbschaftsteuerbescheide rückwirkend geändert werden. Wer sich rechtzeitig beraten lässt, sieht sich seinem Schicksal nicht hilflos ausgeliefert.

 
© HÜMMERICH legal 2008