Erbrechtsstreitigkeiten haben ihre eigene Psychologie. Sie gehören zu den verbissensten und kostspieligsten Auseinandersetzungen, die vor Gericht geführt werden. Dabei sollten diese Prozesse vermeidbar sein. Eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene und im Rahmen interprofessioneller Zusammenarbeit zwischen den Rechts-, Steuer- und Vermögensberatern, gegebenenfalls unter Einbeziehung eines Mediators erfolgte Nachfolgeplanung (Estate Planning) hätte etwaige Probleme bereits im Vorfeld aufgedeckt und durch entsprechende rechtliche und wirtschaftliche Gestaltung vermieden. Leider ist es aber in der Praxis häufig so, dass sich selbst Menschen, die an ihrer Nachfolgegestaltung sehr interessiert sind, häufig nur rudimentär oder gar formularmäßig beraten lassen. Das Erbrecht gehört aber mit seinen vielfältigen Verknüpfungen zu den anspruchsvollsten und kompliziertesten Rechtsgebieten überhaupt.
Die erbrechtlich tätigen Rechtsanwälte von HÜMMERICH legal verfügen nicht nur über umfangreiche Erfahrungen bei der Gestaltung von Nachfolgeregelungen, sie kennen als erfahrene Prozessanwälte aus vielen hundert Prozessen auch den Streitfall. Sie wissen, zu welchen kuriosen Ergebnissen Gerichte bei der Auslegung von Testamenten gelangen können, und lassen diese Erfahrung wiederum Ihnen zugute kommen. Oder können Sie sich vorstellen, dass ein Erblasser in einem formgültig errichteten Testament seine Verwandten von der Erbfolge ausschließt, das letztendlich zur Entscheidung berufene Gericht aber gerade diese Verwandten zu Erben bestimmt?
Schiedsgerichtsbarkeit
Vielfach unbekannt ist die Möglichkeit, dass der (künftige) Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung bestimmen kann, dass alle oder bestimmte Streitigkeiten, die ihren Grund in dem Erbfall haben, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte auf ein Schiedsgericht übertragen werden sollen. Eine solche Regelung ist nicht nur für Prominente interessant, die Streitigkeiten innerhalb ihrer Familie den neugierigen Blicken der Öffentlichkeit entziehen wollen. Es lässt sich auch die Gefahr von gerichtlichen Fehlentscheidungen erheblich reduzieren, wenn ein auf dem Gebiet des Erbrechtes spezialisierter Fachmann zum Schiedsrichter bestimmt wird. Erbrechtsprozesse werden nämlich nicht durch die Nachlassgerichte, wie vielfach fälschlich angenommen, entschieden, sondern durch in aller Regel nicht spezialisierte Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Wir diskutieren mit Ihnen im Rahmen Ihrer Nachfolgeplanung auch diese Gestaltungsmöglichkeit und geben Ihnen Hinweise zur Benennung des Schiedsrichters. Vielleicht stellt für Ihre Nachfolgegestaltung die Benennung des Testamentsvollstreckers zum Schiedsrichter die ideale Option dar.

