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Mediation im Erbrecht

Dem Wunsch nach Gestaltung der eigenen Nachfolge können grundsätzlich unterschiedliche Interessen zu Grunde liegen. Wenn es darauf ankommt, einen gesetzlichen Erben von der Teilhabe am Nachlass auszuschließen, wird man sich hierzu der Mittel des Erbrechts und ggf. der Finanzplanung bedienen. Wem es darum geht, nach seinem Tod möglichst keine Erbstreitigkeiten entstehen zu lassen, wird neben den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch den konfliktträchtigen Bereich der psychologischen und persönlichen Aspekte der verschiedenen an der Erbfolge beteiligten Personen berücksichtigen müssen. Brechen solche Konflikte nach dem Tod aus, ist es häufig zu spät, um sich um alternative Konfliktlösungsmechanismen zu bemühen. Jahrelange und teure Rechtsstreitigkeiten sind die Folge. Die richtig eingesetzte Mediation bietet hier ein hervorragendes Gestaltungsmittel. Entgegen weit verbreiteter Vorstellungen eignet sich die Mediation nicht nur als Instrument zur Regelung bereits ausgebrochener Konflikte, sondern ganz besonders auch zur Ermittlung der Bedürfnisse aller Beteiligten, die bei der Erarbeitung der Nachfolgeplanung soweit wie möglich erfüllt werden sollen. Wenn sich niemand „zu kurz gekommen“ fühlt, wenn jeder ausreichend gehört wurde und keiner als Verlierer dasteht, ist die Gefahr, dass die Nachfolgeplanung später von einem einzelnen Betroffenen durchkreuzt wird, weitgehend ausgeschlossen.

 

Wenn dieser Weg für Sie interessant erscheint, sprechen Sie uns bitte an. HÜMMERICH legal konzentriert sich auf seine Kernkompetenzen und arbeitet daher mit einem von einem Arzt und einer Juristin geleiteten Mediationsbüro zusammen, das sich auf Mediationen im Nachfolgebereich spezialisiert hat. Das so gefundene Konzept setzen wir gemeinsam mit Ihnen in rechtssichere Regelungen um.

 
© HÜMMERICH legal 2008