Viele Menschen verfolgen die öffentlichen Diskussionen um geplante Erbschaftsteuererhöhungen. Sicherlich ist richtig, dass angesichts immer leerer Kassen die Begehrlichkeit des Staates auch in diesem Bereich steigt. Die Erbschaftsteuer ist aber nur ein Teil der wirtschaftlichen Nachteile, die der Erbfall mit sich bringt. Die möglicherweise infolge von Unkenntnis der steuerlichen Zusammenhänge unbeabsichtigt erfolgende Aufdeckung stiller Reserven bei der Erbauseinandersetzung oder die Entdeckung der „steuerstrafrechtlichen Leichen“, die der Erblasser hinterlassen hat, sind weitere wichtige steuerliche Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt und die in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung die Erbschaftsteuer häufig um ein Vielfaches übersteigen. Wir analysieren daher - ggf. gemeinsam mit Ihren Beratern - Ihre steuerlichen Risiken insgesamt, berücksichtigen die Möglichkeiten einer Vermögensumstrukturierung und wägen sorgfältig die Vor- und Nachteile der verschiedenen rechtlichen Gestaltungsoptionen ab.
Mediation
Dem Wunsch nach Gestaltung der eigenen Nachfolge können grundsätzlich unterschiedliche Interessen zu Grunde liegen. Wenn es darauf ankommt, einen gesetzlichen Erben von der Teilhabe am Nachlass auszuschließen, wird man sich hierzu der Mittel des Erbrechts und ggf. der Finanzplanung bedienen. Wem es darum geht, nach seinem Tod möglichst keine Erbstreitigkeiten entstehen zu lassen, wird neben den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch den konfliktträchtigen Bereich der psychologischen und persönlichen Aspekte der verschiedenen an der Erbfolge beteiligten Personen berücksichtigen müssen. Brechen solche Konflikte nach dem Tod aus, ist es häufig zu spät, sich um alternative Konfliktlösungsmechanismen zu bemühen. Jahrelange und teure Rechtsstreitigkeiten sind die Folge. Die richtig eingesetzte Mediation bietet hier ein hervorragendes Gestaltungsmittel. Entgegen weit verbreiteter Vorstellungen eignet sich die Mediation nicht nur als Instrument zur Regelung bereits ausgebrochener Konflikte, sondern ganz besonders auch zur Ermittlung der Bedürfnisse aller Beteiligten, die bei der Erarbeitung der Nachfolgeplanung soweit wie möglich erfüllt werden sollen. Wenn sich niemand „zu kurz gekommen“ fühlt, wenn jeder ausreichend gehört wurde und keiner als Verlierer dasteht, ist die Gefahr, dass die Nachfolgeplanung später von einem einzelnen Betroffenen durchkreuzt wird, weitgehend ausgeschlossen.

