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Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung ist Pflicht, heißt es im Mutterland des Estate Planning. Aber auch in Deutschland hat die Testamentsvollstreckung eine lange Tradition. Ähnliches gilt für Österreich oder die Schweiz. Viele Unternehmen wären ohne das segensreiche Wirken eines Testamentsvollstreckers heute gar nicht mehr existent. Karitative Organisationen empfehlen ausdrücklich, die Testamentsvollstreckung durch einen Fachmann anzuordnen, um die dem letzten Willen entsprechende Abwicklung des Nachlasses sicherzustellen. Manche Gestaltungsmöglichkeiten aus dem Bereich der Bedürftigentestamente wären ohne eine Testamentsvollstreckung rechtlich nicht denkbar.

 

Der Erfolg einer Testamentsvollstreckung steht und fällt mit der konkreten Person des Testamentsvollstreckers. Er sollte Ihr volles Vertrauen genießen, über die notwendige menschliche Qualifikation und Standfestigkeit im Umgang mit den Erben verfügen, ausreichende Kenntnisse der wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhänge besitzen und letztendlich ein Alter haben, das die Aufgabenerfüllung noch während der voraussichtlichen Dauer der Testamentsvollstreckung erwarten lässt.

 

Hüten sollten Sie sich davor, von Ihrem Testamentsvollstrecker eine unentgeltliche Amtsführung zu erwarten. Ein Mensch, der gute Arbeit macht, ist auch auf sein Honorar bedacht, heißt es im Volksmund. Die ganze Mühe, die Sie sich gemacht haben, um die richtige Person des Testamentsvollstreckers zu finden, ist umsonst, wenn er sein Amt nicht antritt. Bedenken Sie, dass der Testamentsvollstrecker für seine Arbeit 30 Jahre lang mit seinem gesamten Vermögen haftet und die Rechtsprechung hohe Anforderungen an die Erfüllung der Amtspflichten durch den Testamentsvollstrecker stellt. Bitte lassen Sie sich bei der Anordnung der Testamentsvollstreckung in Ihrer letztwilligen Verfügung nicht von irgendwelchen Formularen leiten. Je präziser Sie die Testamentsvollstreckung gestalten, je genauer Sie den Aufgabenbereich des Testamentsvollstreckers umschreiben, umso besser für alle späteren Beteiligten.

 

Bei der Testamentsvollstreckung handelt sich um eine besonders spezielle Materie. HÜMMERICH legal Erb- und Steuerfachanwalt Eberhard Rott verfügt als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e. V. und gefragter Referent in der Fachanwaltsausbildung, bei Banken und karitativen Organisationen über besondere Erfahrung im Bereich der Testamentsvollstreckung. Maßgeblich auf sein Betreiben geht die Zertifizierung von Testamentsvollstreckern durch die AGT zurück.

 
© HÜMMERICH legal 2008