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Öffentliches Recht

Im Bereich des Öffentlichen Rechts werden folgende Sachgebiete betreut: Wirtschaftsverwaltungs- und Wirtschaftsverfassungsrecht; Vergaberecht; Privatiserungen/Public-Private-Partnerships; Gewerberecht; Eisenbahnrecht; Gesundheitsrecht; Pflegesatzrecht; Öffentliches Baurecht; Öffentliches Planungsrecht; Recht.

Gesundheitsrecht

Im health care-Bereich betreuen wir Krankenhäuser, angestellte, beamtete und niedergelassene Ärzte und deren Verbände sowie Träger von Heimen und Pflegeeinrichtungen einschließlich ihrer Vereinigungen auf Bundes- und auf Landesebene.

Unser Tätigkeitsspektrum umfasst die Gestaltung von Arbeitsverträgen für medizinische und nichtmedizinische Mitarbeiter (insbesondere Chefarztverträge), von externen und internen Kooperationsvereinbarungen (unter anderem Teamarzt-Modelle) und die Beratung des Managements bei Aufbau und Gewährleistung einer gesetzeskonformen und zeitgemäßen Leitungs- und Organisationsstruktur. Im Bereich der Hochschulmedizin begleiten wir Berufungs- und Ausstattungsverhandlungen. Wir unterstützen die Leistungserbringer bei der Pflegesatzkalkulation und den Budget- und Pflegesatzverhandlungen mit den Kranken- und Pflegekassen und sonstigen Kostenträgern, gegenüber den Zulassungs- und Aufsichtsbehörden sowie in Fragen der öffentlichen Förderung, der Aufnahme in Krankenhaus- und Pflegebedarfspläne und bei anderen Maßnahmen der staatlichen Regulierung des Gesundheitswesens. Unsere medizinrechtliche Praxis umfasst den Bereich der Beschaffung (Vergaberecht) und die Unterstützung innovativen Kooperationen beim Aufbau medizinischer Informationssysteme (z.B. Telearzt).

Für Krankenhäuser und Heime führen wir Verfahren vor Schiedsstellen und begleiten sie in gerichtlichen Auseinandersetzungen. In bundesweiten Musterverfahren – zum Beispiel zur Altenpflegeausbildungsumlage oder zum Nutzungsentgelt wegen der Inanspruchnahme von Personal, Material und Einrichtungen eines Krankenhauses auf beamtenrechtlicher und pflegesatzrechtlicher Grundlage – sind wir Prozessbevollmächtigte der Kläger bis hin zum Bundesverfassungsgericht. Wir begleiten Berufsverbände forensisch in Fragen des Tarifrechts (z. B. Verbandsklagen zum Geltungsbereich des neuen TVöD). Zu gesetzlichen Zweifelsfragen, zur landesrechtlichen Umsetzung bundeseinheitlicher Rahmenvorgaben oder zu Reformvorhaben fertigen wir umfangreiche Rechtsgutachten.

 

Öffentliches Bau – und Planungsrecht

Wir verfügen über große Erfahrung in der rechtlichen Begleitung planungsbedürftiger Vorhaben.

Wir beraten und vertreten Mandanten bei allen Vorhaben, die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Anforderungen zum Gegenstand haben. Wir helfen ihnen, die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Bau- und Infrastrukturprojekten zu schaffen: Durch Mitwirkung an der Gestaltung von Bebauungsplänen und vorhabenbezogenen Bebauungsplänen (Vorhaben- und Erschließungsplänen), durch Gestaltung oder Prüfung von Erschließungsverträgen und städtebaulichen Verträgen, durch Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren sowie durch Projektmanagement. Plan- oder Vorhabenbetroffene unterstützen wir durch behördliche und gegebenenfalls gerichtliche Überprüfung erteilter Genehmigungen bei der Wahrung ihrer Rechte.

Wir begleiten des Weiteren im Bereich des Fachplanungsrechts Planfeststellungs-verfahren für straßen- und schienengebundenen Verkehr, Abfalldeponien, Wasser- und Abwasserbehandlungsanlagen: Durch fortlaufende projektbezogene Be-ratung von Investoren und Behörden im Rahmen eines Projektmanagements, durch Vertretung in Erörterungsterminen, durch gerichtliche Überprüfung behördli-cher Entscheidungen.

Wir klären die bei Bau- und Infrastrukturprojekten auftretenden rechtlichen Fragen der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eines Altlastenrisikomanagements.

Öffentliches Dienstrecht

Unser breites Spektrum an arbeitsrechtlicher Kompetenz wird abgerundet durch die Beratung im Recht des öffentlichen Dienstes, und zwar sowohl im Bereich der Angestellten als auch in dem der Beamten.

Wir sind für Behörden tätig und andere Arbeitgeber, die über eine öffentlich-rechtliche Dienstherreneigenschaft verfügen, aber auch für Arbeitgeber, die nur mittelbar dem öffentlichen Dienst zuzurechnen sind, gleichwohl öffentliches Dienstrecht zum Beispiel als Zuwendungsempfänger anwenden. Unser Tätigkeitsspektrum umfasst alle Aspekte und reicht von der Begründung über die Verwaltung und die Beendigung des Dienstverhältnisses (einschließlich der Versorgung) bis hin zum Personalvertretungsrecht auf Bundes- oder Landesebene. Unsere besondere dienstrechtliche Expertise ist gefragt bei privatisierten, ehemals staatsnahen Unternehmen, die Arbeitnehmer in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienststatus beschäftigen, bei Zuwendungsempfängern, die auf Grund des Besserstellungsverbots an die Vorgaben des öffentlichen Dienstrechts gebunden sind sowie bei Finanzinstituten aus dem öffentlich-rechtlichen Sektor.

Ein zentraler Aspekt unserer Tätigkeit im öffentlichen Dienstrecht betrifft das Hochschulwesen. Hier sind wir sowohl für Hochschulen und deren Organe als auch für einzelne Hochschullehrer tätig. Wir begleiten und gestalten Berufungs- und Ausstattungsverhandlungen und beraten im Hochschulnebentätigkeitsrecht. Ebenso wie im Arbeitsrecht sind wir auch im Bereich des öffentlichen Dienstrechts in erheblichem Umfang forensisch tätig.

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Die fortschreitende Umsetzung von EU-Vorgaben in nationales Recht auf den unterschiedlichsten Märkten ruft auf staatlicher Seite wie auf Seiten der Unternehmer einen kontinuierlichen öffentlich-rechtlichen Beratungsbedarf hervor.

Im Spannungsfeld zwischen Wirtschaft und Staat sind wir im Rahmen verwaltungsrechtlicher Problemlösungen für Unternehmen und Einzelpersonen, aber auch für Behörden in diversen Bereichen tätig, vor allem in (de-)regulierten Wirtschaftszweigen mit besonderem Schwerpunkt im Eisenbahnrecht (Entgeltregulierung, Netzzugang, Eisenbahninfrastruktur, Betriebsgenehmigungen). Das Spektrum unserer Tätigkeit reicht von der Beratung in ordnungsrechtlichen Fragestellungen, der Einholung von Genehmigungen über die Anfechtung respektive Durchsetzung behördlicher Entscheidungen bis hin zu Rechtsmittel- und Gerichtsverfahren.

Die Privatisierung öffentlicher Aufgaben und die public-private-partnerships gewinnen zunehmend an Bedeutung. Wir beraten private Investoren und öffentliche Unternehmen bzw. deren Träger aus verschiedenen Branchen mit einem interdisziplinärem Team, das die breit gefächerten und komplexen Rechtsgebiete kompetent abdeckt. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der auf Fragen aus den Bereichen Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Vergabe- und Anstaltsrecht sowie Gebühren- und Abgabenrecht konzentriert ist, arbeitet Hand in Hand mit dem Gesellschafts- und Steuerrechtler sowie dem Fachanwalt für Arbeitsrecht, um gemeinsam die Privatisierungsberatung zu einer Einheit zu verbinden. Unsere Tätigkeit umfasst die Entwicklung adäquater Privatisierungsmodelle, die Strukturierung der Privatisierung und deren Umsetzung.

Ein weiterer Schwerpunkt im Bereich des öffentlichen Wirtschaftsrecht bildet das Vergaberecht. Wir vertreten sowohl öffentliche Auftraggeber verschiedenster Sektoren als auch Bieter, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, in allen Stadien des Verfahrens. Den öffentlichen Auftraggeber unterstützen wir bei der vergaberechtskonformen Ausgestaltung seiner Ausschreibung, den Bieter bei seiner Bewerbung um öffentliche Bauleistungen, Lieferungen, Dienstleistungen oder Konzessionen. Wir begleiten Nachprüfungsverfahren wegen Verstößen gegen die Vorschriften des Vergaberechts vor den Vergabekammern und sind Prozessvertreter vor den Vergabesenaten.

Wir verfügen des Weiteren über eine weit gefächerte und etablierte Erfahrung auf dem Gebiet des Gewerberechts mit einem Fokus auf dem Bereich Messen, Ausstellungen und Märkte. Mit innovativen Mandanten haben wir zahlreiche kreative Lösungen erarbeitet und für sie grundlegende gerichtliche Entscheidungen erstritten.