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Wie ist eigentlich der aktuelle Stand bei der Erbschaftsteuer?

Zur Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 17.12.2014 – 1 BvL 21/12) hat vor mehr als anderthalb Jahren das bisherige Erbschaftsteuergesetz teilweise für verfassungswidrig erklärt und dem Gesetzgeber aufgegeben, das Gesetz zu ändern. Die hierfür auf den 30.06.2016 gesetzte Frist ist längst verstrichen. Werden die zwischenzeitlich eingetretenen und künftig eintretenden Erbfälle nun nicht mehr besteuert?

Österreich hat dieses Modell gewählt und die von vielen als ungerecht empfundene Erbschaftssteuer gänzlich abgeschafft. In Deutschland erscheint dies jedoch illusorisch. Das Bundesverfassungsgericht hat schon Konsequenzen angedroht, weil sich der Gesetzgeber nicht an seine Vorgaben gehalten hat. Die Politik hat, statt zu verhandeln, bis weißer Rauch aufsteigt, das Vorhaben in den Vermittlungsausschuss gegeben, der es erst nach der Sommerpause weiter behandeln wird. Verschiedene Protagonisten nutzen die Gelegenheit, ihre Modelle wieder ins Gespräch zu bringen, auch wenn sie bereits überholt erschienen. Etwas Rechtssicherheit schaffen immerhin die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 21.06.2016. Danach gilt bis zu einer Neuregelung das bisherige Recht in vollem Umfang weiter und zwar auch für Erwerbe (Erbfälle und Schenkungen) nach dem 30.06.2016.

Was können wir aus diesen Vorgängen lernen:

  1. Wer jetzt noch nicht gehandelt hat, bekommt eine letzte, kurze Nachfrist. Wer auch diese nicht nutzt, ist es selber schuld.
  2. Sich auf den Gesetzgeber zu verlassen, ist in diesen Zeiten trügerisch. Lieber (selbst) die Erbschaft steuern, als Erbschaftssteuern.

 

 

Rechtsanwalt Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht