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Klageabweisendes Urteil in Sachen WCCB rechtskräftig. Weitere Klageverfahren werden folgen.

Hümmerich legal hatte für den WCCB-Investor Dr. Man-Ki Kim nach über vier Jahren Prozessdauer und umfangreichen Beweisaufnahmen das Urteil des Landgerichts Bonn erstritten, das Herrn Dr. Kim von der Verpflichtung zum Schadensersatz gegenüber der Bundesstadt Bonn freizeichnet. Dieses Urteil ist inzwischen rechtskräftig geworden. Die Stadtspitze hat das Urteil und seine tragenden Gründe offenbar akzeptiert.

Die Bundesstadt Bonn hat indes die Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts für die Klage in Höhe von 20 Millionen Euro eingelegt. Das Landgericht hat jetzt nach Stellungnahme von Hümmerich legal dieser Beschwerde die Abhilfe verweigert. Nun ist das Oberlandesgericht Köln zur Entscheidung berufen.

Die Bundesstadt Bonn nimmt im Übrigen die Ergebnisse der Beweisaufnahme und das Urteil zum Anlass, die Klage gegen die frühere Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann und weitere ehemalige Verwaltungsmitarbeiter zu erheben. Die Klagen sollen bis Ende Juni 2018 erhoben werden.

 

Rechtsanwalt Dr. Christoph Schiemann, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

28.06.2018