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Neuregelungen im Arbeits- und Sozialrecht zum 1.1.2022

Die wichtigsten Neuregelungen sind:

  • Betriebliche Altersversorgung: Bei Entgeltumwandung muss der Arbeitgeber die ersparten Arbeitgeberanteile, maximal 15 %, hinzuzahlen
  • Der Mindestlohn beträgt nun 9,82 Euro brutto je gearbeiteter Stunde
  • Die Arbeitslos-Meldung kann nun von den Beschäftigten online durchgeführt werden. Voraussetzung ist die Teilnahme am online-Verfahren mit dem digitalen Personalausweis
  • Die sozialversicherungsrechtliche Statusfeststellung kann nur vorab erfolgen und nennt sich nun Erwerbsstatusfeststellung
  • Die Sachbezugswerte für Essen und Übernachtungen wurden angehoben