Wir sind für Behörden tätig und andere Arbeitgeber, die über eine öffentlich-rechtliche Dienstherreneigenschaft verfügen, aber auch für Arbeitgeber, die nur mittelbar dem öffentlichen Dienst zuzurechnen sind, gleichwohl öffentliches Dienstrecht zum Beispiel als Zuwendungsempfänger anwenden. Unser Tätigkeitsspektrum umfasst alle Aspekte und reicht von der Begründung über die Verwaltung und die Beendigung des Dienstverhältnisses (einschließlich der Versorgung) bis hin zum Personalvertretungsrecht auf Bundes- oder Landesebene. Unsere besondere dienstrechtliche Expertise ist gefragt bei privatisierten, ehemals staatsnahen Unternehmen, die Arbeitnehmer in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienststatus beschäftigen, bei Zuwendungsempfängern, die auf Grund des Besserstellungsverbots an die Vorgaben des öffentlichen Dienstrechts gebunden sind sowie bei Finanzinstituten aus dem öffentlich-rechtlichen Sektor.

Ein zentraler Aspekt unserer Tätigkeit im öffentlichen Dienstrecht betrifft das Hochschulwesen. Hier sind wir sowohl für Hochschulen und deren Organe als auch für einzelne Hochschullehrer tätig. Wir begleiten und gestalten Berufungs- und Ausstattungsverhandlungen und beraten im Hochschulnebentätigkeitsrecht. Ebenso wie im Arbeitsrecht sind wir auch im Bereich des öffentlichen Dienstrechts in erheblichem Umfang forensisch tätig.