Die Kompetenz unseres Teams Arbeitsrecht auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts ist unbestritten.

Von den Konflikten bei der erstmaligen Gründung eines Betriebsrats über Organisationsfragen der Bildung eines Gesamt-, Konzern- oder Europäischen Betriebsrats sowie der Inanspruchnahme von Büromitteln, einer Sekretärin, eines Intranets bis hin zur Wahrnehmung der materiellen Beteiligungsrechte beraten und vertreten wir Unternehmer, Dienststellenleiter, Betriebs- und Personalräte. Wir entwerfen und verhandeln Betriebsvereinbarungen zu allen Themenbereichen der zwingenden und der freiwilligen Mitbestimmung. Wir helfen in Verfahrensfragen und bei der Suche nach passgenauen Lösungen für den Betrieb. Dabei muss keinesfalls die Gegnerschaft zwischen den Betriebsparteien im Vordergrund stehen. Vielfach sind faire und offene Gespräche die Grundlage tragfähiger Vereinbarungen. Wir übernehmen die Gesprächsführung für Betriebsräte mit dem Arbeitgeber über die Frage der Kostentragung unserer Inanspruchnahme.

Finden die Parteien keinen sachgerechten Kompromiss, ist die Verhandlung in der Einigungsstelle mit einem neutralen Vorsitzenden fortzusetzen, um die anstehenden Regelungsfragen zu klären. Wir verfügen über große Erfahrung in der Wahrnehmung der Funktion eines Beisitzers auf Arbeitgeber- und Betriebsratsseite. Muss der Streit um Rechtsfragen ausgetragen werden, führen wir ein Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten, bei Fragen aus dem Personalvertretungsrecht vor den Verwaltungsgerichten, für Streitigkeiten aus dem Mitarbeitervertretungsrecht auch vor den Kirchengerichten.