Das Tarifvertragsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts.

Ob es um die Verhandlung des Haustarifvertrags oder die Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeberverbänden, einzelnen Arbeitgebern und Gewerkschaften geht: Wir vertreten Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften unter anderem in Streitigkeiten um die Tariffähigkeit. Hierbei handelt es sich regelmäßig um Streitfragen, die erst durch das Bundesarbeitsgericht entschieden werden. Gleichermaßen gehören Streitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien um den Abschluss von Tarifverträgen, beispielsweise aufgrund einer als Vorvertrag zu qualifizierenden vorangegangenen Einigung, sowie Konflikte aus dem Bereich des Arbeitskampfrechts zu unserem Tätigkeitsbereich.