Die Erfahrung der Anwälte der HÜMMERICH legal Partnerschaft mit einer Spezialisierung im Bank- und Kapitalmarktrecht begründet sich auf die Vertretung von Mandanten in Anlegerschutzverfahren, von Darlehensgebern und Darlehensnehmern, der Vertretung von „New Economy“-Unternehmen bei der Implementierung von wertpapier- und bankaufsichtspflichtigen Produkten sowie im Rahmen der Individualaufsicht.