Schwerpunkte liegen dabei bei der Beratung über Softwareerwerb und –verkauf sowohl von Standard-, als auch Individualsoftware. Im Übrigen beraten wir gerne in allen Fragen des „e-business“. Dabei beraten wir regelmäßig zu Fragen aus dem Internetrecht, dem Vertriebsrecht und dem Wettbewerbsrecht. Schließlich spielen Fragen des Fernabsatzrechts und des Datenschutzrechts eine Rolle.