Dies reicht von der Unternehmensgründung bis zu deren Abwicklung. Wir setzten dabei nicht nur Gestaltungsmaßnahmen um, sondern beraten bereits bei der Frage des Ziels einer gesellschaftsrechtlichen Maßnahme, ihrer Auswahl und der Alternativen.

Meist sind bei gesellschaftsrechtlichen Beratungen auch steuerrechtliche Fragen von gewisser, wenn nicht überragender Bedeutung. Soweit diese Beratung nicht durch das Know-How bei der HÜMMERICH legal Partnerschaft „in-house“ abgedeckt werden kann, arbeiten wir regelmäßig mit kompetenten Steuerfachleuten zusammen. Gerne bieten wir allerdings unseren Mandanten auch die Zusammenarbeit mit deren eigenen steuerlichen Beratern an.

Bei Gesellschafterstreitigkeiten ist häufig die Trennung der streitenden Parteien unausweichlich. Die Erkenntnis dessen auch bei der Gegenseite und eine Vereinbarung von angemessenen Konditionen über das Auseinandergehen sind in einer Vielzahl von Fällen nur nach streitiger Auseinandersetzung zu erreichen. Hier kommt es regelmäßig darauf an, dass der Berater zum einen das gesamte Instrumentarium, dass das Gesellschaftsrecht für solche Auseinandersetzungen zur Verfügung stellt beherrscht, wie auch wirtschaftlich taktische Instrumente kennt und erkennt und einsetzen kann. Bei der HÜMMERICH legal Partnerschaft finden Sie die Spezialisten, die über langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet verfügen.