So sind Bußgelder, die die Kartellbehörden verhängen nicht selten siebenstellig. Aber auch dann, wenn ein – an sich gut durchdachtes, aber von einer Preisabsprache getragenes – Geschäftsmodell oder die Übernahme des Geschäftsbereichs eines Konkurrenten sich als kartellrechtswidrig herausstellen, ist der Schaden für die Betroffenen schnell groß. Wichtig ist es daher auch für den Mittelständler zu wissen, wann das Kartellrecht maßgeblich wird, in welchen Grenzen er also die Freiheiten des Marktes nutzen kann.

Wir beraten im Kartellrecht vorrangig bei der Erstellung von Kooperationsverträgen und bei der Implementierung von Bonussystemen. Zudem vertreten wir Mandanten im Rahmen von Fusionskontrollverfahren.