Im Telekommunikationsrecht vertreten wir für den Telekommunikationsmarkt kleine bis mittelgroße Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen. Zum Teil sind diese in größere Telekommunikationskonzerne eingebunden.

Im Bereich des Telekommunikationsrechts bieten wir unseren Mandanten vor allem die Gestaltung und Prüfung von Standardverträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Telekommunikationskunden an. Insbesondere die Verbraucherschutzvorschriften, vor allem aus den Sondergesetzen für den Telekommunikationsbereich stellen dabei den wesentlichen Prüfungsgegenstand dar. Bei der Vertragsgestaltung suchen wir problembezogen den Kontakt zu Ansprechpartnern bei der Regulierungsbehörde. Dies hat sich in der Vergangenheit bewährt.