Dort gehört die Anpassung von Unternehmensstrukturen und Rechtsformen an geänderte wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen zur ganzheitlichen Beratung. Jede einmal gewählte Unternehmensstruktur bedarf der fortlaufenden Überprüfung. Dies gilt vor allem dann, wenn eine Unternehmensnachfolge bevorsteht oder die Aufnahme neuer Gesellschafter gewünscht wird. Nur die rechtzeitige Anpassung der Unternehmensstrukturen an die Wirklichkeit und deren Anforderungen gewährleistet regelmäßig, dass zum einen ein Unternehmen über eine steuerlich optimierte Organisationsstruktur verfügt. Zum anderen erreicht dies nicht selten, dass Streitigkeiten unter den Unternehmensbeteiligten vermieden werden.