Jetzt Termin vereinbaren: 0228 / 60414 – 0

HÜMMERICH-Qualitäts-Standards

Die HÜMMERICH-Qualitäts-Standards gehen weit über dasjenige hinaus, was die Berufsordnungen von Anwälten verlangen. Als Ihre Berater können wir Spitzenleistungen aber nur dann erbringen, wenn wir hoch spezialisiert sind, ständig weiter lernen und über die besten Arbeitsmittel verfügen. Damit Sie auf eine hohe Qualität vertrauen können, haben wir uns freiwillig gegenüber allen Mandanten auf die folgenden Qualitäts-Standards verpflichtet. Ebenso wie bei den HÜMMERICH-Dienstleistungs-Standards lohnt ein Vergleich mit anderen Kanzleien: Qualitäts-Standards oberhalb des gesetzlich geforderten Maßes werden Sie bei anderen Kanzleien nur selten finden.

Die HÜMMERICH-Qualitäts-Standards für unsere Mandanten

1. Fachanwälte und Spezialisten
[Alle HÜMMERICH-Berater sind verpflichtet, sich als Spezialist auf einem Gebiet zu beweisen und zudem, einen Fachanwaltstitel zu erlangen.]

Ihr HÜMMERICH-Berater ist Fachanwalt auf mindestens einem Gebiet oder hat den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung innerhalb von drei Jahren bei HÜMMERICH absolviert. Neben diesem Nachweis besonderer Fachkenntnisse haben sich unsere Berater freiwillig verpflichtet, sich als Spezialisten in Theorie und Praxis zu beweisen. Spezialisten erreichen in der Arbeit für Sie eine höhere Qualität. Diese Qualität basiert auf praktischer Erfahrung und auf Fortbildung in diesem Bereich. Einige Anwälte sind zudem als renommierte Fachautoren und Referenten tätig.

2. Dem Lernen verpflichtet
[Alle HÜMMERICH-Berater haben sich verpflichtet, stets mindestens 20 Zeitstunden jährlich in den ausgewiesenen Spezialgebieten in Fortbildung zu investieren.]

Die ständige Verfügbarkeit von Informationen allein reicht noch nicht aus, um den entscheidenden qualitativen Vorsprung zu ermöglichen. Die ständige Fortbildung all unserer Berater gehört ebenso dazu. Interne und externe Schulungen versorgen unsere Berater mit dem aktuellen Wissen, das für die Lösung Ihrer Aufgabenstellung benötigt wird.

3. Publikationen unserer Berater
[HÜMMERICH-Berater publizieren regelmäßig als Buchautoren oder in Fachzeitschriften.]

Die Qualität spezialisierter Beratungstätigkeit bildet sich auch durch wissenschaftliche Publikationen ab. Wer als Fachautor regelmäßig zu bestimmten Themen Bücher oder Fachbeiträge publiziert, beweist damit seine Vertrautheit mit diesem Thema. Unsere Berater setzen dies voraus. HÜMMERICH-Berater veröffentlichen regelmäßig auf unseren Spezialgebieten. Dies sind häufig eigene Fachbücher. Ansonsten sind es Buchbeiträge, Aufsätze oder Urteilsrezensionen.

4. Wissen, Bücher und Datenbanken
[Das verfügbare gespeicherte Wissen in Büchern und Datenbanken ist das tägliche Handwerkszeug für hochqualitative Mandatsarbeit.]

Obwohl Bücher und Fachzeitschriften nach wie vor die Basis des rechtlichen Wissens ausmachen, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung für Berater, aktuelle Fachliteratur oder Online-Datenbanken zu nutzen. Der Kauf eines Buches oder eine digitale Recherche allein erweitern das notwendige Wissen selbstverständlich noch nicht. Aber die Möglichkeit, jederzeit die aktuelle Fachliteratur und Urteilsdatenbanken zu nutzen, ist entscheidend. Wir schaffen die Möglichkeit hierzu für unsere Berater, die damit Ihre Aufgabenstellungen bestmöglich lösen. Unter anderem nutzen wir die JURIS-Datenbank, mit der auch die Gerichte arbeiten.

5. Compliance und gesellschaftliches Engagement.
[Wir leben Werte.]

Wir haben uns nicht nur auf die Einhaltung des Rechtes und die Wahrung der Menschenrechte verpflichtet, sondern stellen uns auch unserer gesellschaftlichen Verantwortung als Unternehmen. Unsere Partner engagieren sich ehrenamtlich in unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft auf regionaler und überregionaler Ebene.