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Ausgezeichnet: Erbrecht bei HÜMMERICH legal!

Sie haben sicherlich bereits der Presse entnommen: Auch in diesem Jahr wurde unser Partner Rechtsanwalt Eberhard Rott, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Steuerrecht und Testamentsvollstrecker (AGT) als TOP-Rechtsanwalt im Erbrecht ausgezeichnet (Focus-Spezial Ausgabe 03/19). Wir gratulieren sehr herzlich. Nicht minder gratulieren wir Frau Rechtsanwältin Katharina Weiler zum erfolgreichen Abschluss ihres Lehrgangs zum Testamentsvollstrecker (AGT) sowie der Aufnahme in die Liste der vereidigten Übersetzer für die polnische Rechtssprache.

Rechtsanwalt Rott: „Man mag zu Auszeichnungen stehen, wie man will. Auch nicht mit einer Auszeichnung versehene Anwälte können ausgezeichnete Arbeit leisten. Gleichwohl freut man sich über die damit verbundene Anerkennung. Diese gebührt aber dem gesamten Erbrechtsteam von HÜMMERICH legal, denn die Arbeit, wie wir sie leisten, ist stark teamorientiert und ein Team ist in seiner Gesamtheit immer nur so stark, wie das schwächste Mitglied. Das ist fast vergleichbar wie mit einer Profi-Fußballmannschaft. Die Teammitglieder müssen sich in ihren jeweiligen Fähigkeiten ergänzen und man muss sich jederzeit aufeinander verlassen können.“