Häufig resultieren Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien aus unterschiedlichen Auffassungen über die Auslegung bestimmter Arbeitsvertragsklauseln oder daraus, dass beim Abschluss des Vertrages bestimmte Umstände übersehen wurden und nicht geregelt sind. Wir gestalten für Arbeitgeber Arbeitsverträge, die individuellen Bedürfnissen angepasst sind, aber auch Arbeitsverträge, die für eine größere Anzahl von Arbeitnehmern verwendet werden können. Hier werden die vom Arbeitgeber gewünschten Ergebnisse für das Arbeitsverhältnis abgestimmt mit Vorschriften des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Kontrolle), des Arbeitnehmerschutzes, aber auch eine sinnvolle Einbeziehung kollektiv-rechtlicher Normen durch entsprechende Verweisungsklauseln erarbeitet.
Für Arbeitnehmer und leitende Angestellte übernehmen wir die sorgfältige Überprüfung eines Arbeitsvertragsangebots auf eventuelle Fußangeln. Wir weisen auf Probleme hin, die sich im Verlaufe eines langjährigen Arbeitsverhältnisses ergeben können, ohne dass sie vom Laien in der Formulierung der einzelnen Arbeitsvertragsklausel erkannt werden können, und liefern praktikable Lösungen. Darüber hinaus verhandeln wir mit dem Arbeitgeber, um für den Arbeitnehmer bessere Konditionen als im Vertragsangebot vorgesehen zu erreichen.
HÜMMERICH legal greift auf einen in langjähriger Praxis und wissenschaftlicher Arbeit fundierten Erfahrungsschatz auf dem Gebiet der Arbeitsvertragsgestaltung unseres Teams Arbeitsrecht zurück. Dabei ist unser oberstes Ziel, die Interessen unserer Mandanten, seien es Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, in optimalen Formulierungen in einem Arbeitsvertrag durchzusetzen, der eine vernünftige Basis für ein langes Arbeitsverhältnis darstellt, aber auch im Falle der Trennung eine interessengerechte Abwicklung garantiert.