Rund 70 Jahre nach dem Ende des zweiten Weltkrieges hat es die Nachkriegsgeneration wieder geschafft, nennenswertes Vermögen zu schaffen, dessen Erhalt sie über die weiteren Generationen sicherstellen und zugleich zur Versorgung der Familienmitglieder genutzt wissen möchten. Die gesetzlichen Erbrechtsbestimmungen vermögen dies nicht in ausreichender Weise zu bewirken und selbst testamentarische Anordnungen verfehlen häufig ihr Ziel.

Die Erbrechtsanwälte von HÜMMERICH legal zeigen Ihnen gemeinsam mit den HÜMMERICH legal Anwälten für das Handels- und Gesellschaftsrecht Wege auf, wie Sie über geschickte Konstruktionen gesellschaftsrechtlicher und testamentarischer Gestaltungen langfristige Bindungen für Ihr Vermögen schaffen und dem Versorgungsaspekt Rechnung tragen können, ohne Ihr Vermögen schon zu Lebzeiten abgeben zu müssen.