Die immer wieder wahrnehmbare Kritik an der Justiz in Deutschland, über die man sicherlich geteilter Meinung sein kann, hat einen wahren Kern, nämlich die Erkenntnis, dass das  Justizwesen seine Grenzen hat. Im Erbrecht, wo es oft um hohe Vermögenswerte und fast immer um familiäre Schicksale geht, zeigt sich dies besonders deutlich. In der Ausbildung der Juristen spielt das Erbrecht nur eine sehr untergeordnete Rolle. In der Zivilgerichtsbarkeit gibt es bei den Landgerichten und oft auch bei den Oberlandesgerichten keine Spezialzuständigkeiten für Erbrechtsstreitigkeiten. Die Personalpolitik bei den Gerichten ist grundsätzlich nicht auf eine Spezialisierung ausgerichtet, sondern orientiert sich in erster Linie an dem überall einsetzbaren Universalrichter, der zudem häufig ungeliebte Aufgabenbereiche übernehmen muss, wenn er in der richterlichen Karriereleiter vorankommen will. Das deutsche Recht eröffnet in dieser Situation jedoch eine Möglichkeit, sich den Unzulänglichkeiten der staatlichen Justiz zu entziehen. Der (künftige) Erblasser kann in seiner letztwilligen Verfügung bestimmen, dass alle oder bestimmte Streitigkeiten, die ihren Grund in dem Erbfall haben, unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte auf ein Schiedsgericht übertragen werden sollen. Auch die Mitglieder des Schiedsgerichts und – in Grenzen – die Verfahrensordnung kann er bestimmen. Eine solche Regelung ist nicht nur für Menschen interessant, die sich Gedanken um die Person des Richters machen, sondern auch für solche, die Streitigkeiten innerhalb ihrer Familie den neugierigen Blicken der Öffentlichkeit entziehen wollen. Aber auch wenn der Erbfall schon eingetreten ist und sich Streit abzeichnet, besteht die Möglichkeit, sich im allseitigen Interesse nachträglich zumindest auf ein Schiedsgericht zu verständigen, um langwierige und mit Kostenrisiken verbundene  Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Die HÜMMERICH legal Erbrechtsanwälte diskutieren mit Ihnen  auch diese Gestaltungsmöglichkeit und geben Ihnen Empfehlungen zur Benennung des Schiedsrichters. Anwälte des HÜMMERICH legal Erbrechtsteams sind darüber hinaus als Schiedsrichter tätig und vertreten Mandanten in schiedsgerichtlichen Verfahren.