Ein neuer PKW muss nach drei Jahren zum TÜV. Danach alle zwei Jahre. Ihr Gesamtvermögen liegt um ein Vielfaches höher. Warum wollen Sie Ihrem Vermögen nicht die gleiche Sorgfalt zukommen lassen wie Ihrem Pkw? Vor 30 Jahren konnte man vielleicht noch davon ausgehen, dass das Testament eines Fünfzigjährigen eine Haltbarkeitsdauer bis zu seinem Tode hatte. Die heute Fünfzigjährigen müssen ganz andere Anforderungen an die Qualität ihrer letztwilligen Verfügung stellen. Sie stehen nicht vor dem absehbaren Ende, sondern im Zenit ihres Lebens. Ihre Familienstruktur ist ungleich komplizierter (Patchwork-Strukturen, ausländischer Ehepartner, Lebensgefährten etc.) und ihr Vermögen ist beträchtlich höher und anspruchsvoller strukturiert (ausländischer Grundbesitz, Unternehmensbeteiligungen etc.). Zugleich ändern sich die erbrechtlichen (z.B. Pflichtteilsrecht, Bedürftigentestament) und steuerrechtlichen (u. a. Erbschaftsteuer) Rahmenbedingungen immer schneller. Hinzukommt eine immer differenzierter und teilweise leider auch diffuser werdende Rechtsprechung.

Die Erbrechtler von HÜMMERICH legal empfehlen Ihnen daher, Ihre Nachfolgeregelung alle drei Jahre (beim Bedürftigentestament alle zwei Jahre) daraufhin überprüfen zu lassen, ob sie noch Ihren aktuellen Vorstellungen und Wünschen in den veränderten wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Vor den Kosten braucht sich niemand zu scheuen. Ihre Vermögenswerte interessieren uns nur wegen der damit verbundenen Rechtsfragen und nicht, um unser Honorar danach zu berechnen. Auch beim Testaments-Check bezahlen Sie bei HÜMMERICH legal nur die tatsächlich aufgewandte Zeit Ihres Beraters.