Der Fall:

Die Erblasserin (kinderlos, unverheiratet) setzt ihr Nichte und ihren Neffen (beides Kinder einer Halbschwester der Erblasserin) zu ihren Alleinerben ein. Der Neffe verstirbt, bevor die Erblasserin selbst verstirbt.

Das Problem:

Nach dem Tod der Erblasserin streiten die Nichte und die Kinder des Neffen darum, ob die Nichte Alleinerben ist oder ob die Kinder des Neffen als dessen Abkömmlinge an dessen Stelle treten.

Diese Frage ist im Wege der Auslegung des Testamentes zu klären. Es soll der tatsächliche Wille der Erblasserin umgesetzt werden. In Betracht kommt insoweit die Anwachsung (der Anteil des Neffen wächst der Nichte zu, sodass sie Alleinerben wäre) oder gegebenenfalls die Ersatzerbeneinsetzung der Abkömmlinge des Neffen, also dessen Stamm. Für die Anwachsung spricht die Zweifelsregelung des § 2094 BGB. Die Zweifelsregelung des § 2069 BGB (danach würden die Kinder des Neffen eintreten) findet keine Anwendung, da diese nicht für Seitenverwandte gilt, sondern nur für die eigenen Kinder des Erblassers. Da die Erblasserin kinderlos war, gibt es keine eigenen Abkömmlinge. Es muss daher im Rahmen der Testamentsauslegung geklärt werden, ob die Zweifelsregelung des § 2094 BGB und die damit verbundene Anwachsung zugunsten der Nichte im Testament ausgeschlossen sein sollte. Dies ist eine Frage der Einzelfallprüfung. (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2021).

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