Wir beraten und vertreten Mandanten bei allen Vorhaben, die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Anforderungen zum Gegenstand haben. Wir helfen ihnen, die öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von Bau- und Infrastrukturprojekten zu schaffen: Durch Mitwirkung an der Gestaltung von Bebauungsplänen und vorhabenbezogenen Bebauungsplänen (Vorhaben- und Erschließungsplänen), durch Gestaltung oder Prüfung von Erschließungsverträgen und städtebaulichen Verträgen, durch Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren sowie durch Projektmanagement. Plan- oder Vorhabenbetroffene unterstützen wir durch behördliche und gegebenenfalls gerichtliche Überprüfung erteilter Genehmigungen bei der Wahrung ihrer Rechte.

Wir begleiten des Weiteren im Bereich des Fachplanungsrechts Planfeststellungs-verfahren für straßen- und schienengebundenen Verkehr, Abfalldeponien, Wasser- und Abwasserbehandlungsanlagen: Durch fortlaufende projektbezogene Be-ratung von Investoren und Behörden im Rahmen eines Projektmanagements, durch Vertretung in Erörterungsterminen, durch gerichtliche Überprüfung behördli-cher Entscheidungen.

Wir klären die bei Bau- und Infrastrukturprojekten auftretenden rechtlichen Fragen der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eines Altlastenrisikomanagements.