Bereits beim „Kleinkonzern“ stellen sich viele Rechtsfragen, die in gleicher Weise den Global Player betreffen. Gerade die Begründung oder Vertiefung von Konzernstrukturen ist auf seine Sinn- und Zweckmäßigkeit auch anhand der rechtlichen Fragestellungen zu prüfen. Konzernstrukturen machen es beispielsweise notwendig, die Fragen nach der rechtlichen Zuständigkeit und Verantwortung für Finanzrisiken im Konzern, die Frage von verdeckten Sacheinlagen und Nachgründungen oder der Haftung aufgrund von Konzernbesicherungsverhältnissen zu prüfen. Schließlich bekommt im Konzern die Bilanzpolitik ein besonderes Gewicht. Auf diesen Beratungsfeldern stehen Ihnen die Spezialisten der HÜMMERICH legal Partnerschaft zur Verfügung.