– das Rentenversicherungsrecht,
– das Kranken- und Pflegeversicherungsrecht,
– das Arbeitslosenversicherungsrecht und
– das Unfallversicherungsrecht

Die Kanzlei vertritt in den genannten Bereichen des Sozialversicherungsrechts die Interessen der Unternehmen oder der Beschäftigten, soweit ein Bezug zum Arbeitsrecht oder zum Gesellschaftsrecht besteht. Ein typischer Fall ist die Überprüfung und gerichtliche Durchsetzung der Frage, ob ein GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Auch verwandte Fragen zum Beschäftigtenstatus nach § 7 SGB IV gehören hierzu, insbesondere die Beurteilung der Frage, ob an der Schnittstelle zwischen Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung im Sinne des Arbeitsrechts eine so genannte „Scheinselbständigkeit“ vorliegt.

Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht es regelmäßig auch um die Vermeidung einer Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.

Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung besteht Expertise zu den beitragsrechtlichen Fragen auf Arbeitgeberseite.