Wer mit seiner Nachfolgeregelung bestimmte Personen begünstigen will, hat nicht nur behinderte Menschen vor Augen, sondern zum Beispiel den überlebenden Ehegatten oder den Abkömmling, der sich in der Privatinsolvenz befindet oder der Hartz-IV-Empfänger ist. Es versteht sich von selbst, dass derartige Fallgestaltungen neben der hohen juristischen Qualifikation ein besonderes Einfühlungsvermögen des Beraters in die zu regelnden Lebenssachverhalte erfordern. Die kleinste Unbedachtsamkeit kann hier dazu führen, dass der gesamte Nachlass nicht dem bedürftigen Erben, sondern dem Sozialamt oder den Gläubigern des überschuldeten Abkömmlings zufällt. Aber wäre es auf der anderen Seite nicht schön zu wissen, dass das Vermögen, das Sie sich in harter Arbeit zeitlebens aufgebaut haben, nicht zur Hälfte an die Gläubiger Ihres Kindes geht, wenn es sich zum Zeitpunkt Ihres Todes in der Verbraucherinsolvenz befindet?

Die HÜMMERICH legal Erbrechtsanwälte beobachten die Rechtsentwicklung. Im Hinblick auf die ständig größer werdenden Begehrlichkeiten des Staates und seiner ungehemmten Regelungswut empfehlen sie, beim Bedürftigentestament das Intervall für den regelmäßigen Testaments-Check auf längstens zwei Jahre abzukürzen.