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Anspruch auf Homeoffice – Kommt er doch?

Es scheint so, als ob der alte und neue Bundesarbeitsminister für sich freie Bahn sieht, Projekte, die er in der großen Koalition nicht umsetzen konnte, nun „endlich“ umsetzen zu können. Ein Projekt:  Der Anspruch auf Homeoffice.

Pressemitteilungen zur Folge plant Bundesarbeitsminister Heil einen Rechtsanspruch auf Homeoffice einzuführen. Diesen Anspruch soll der Arbeitgeber nur ablehnen können, wenn (zwingende) betriebliche Gründe der Arbeit von zu Hause entgegenstehen. Als Beispiel wird zitiert, dass die Arbeit im Stahlwerk am Hochofen nicht von zu Hause aus erledigt werden kann. Fehlen betriebliche Gründe, soll der Anspruch im Homeoffice zu arbeiten gelten.

Die Verwendung des Begriffs der betrieblichen Gründe findet sich verschiedentlich in anderen Gesetzen, etwa bei der Ablehnung von Teilzeitbegehren nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz oder dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Der Arbeitgeber kann Teilzeitanträge nur aus betrieblichen bzw. dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. In der Praxis sind das regelmäßig recht hohe Hürden für Arbeitgeber. Nicht verwunderlich ist es daher, dass arbeitgeberseitig Kritik an den Plänen geäußert wird. Es bleibt abzuwarten, wann und wie die Umsetzung erfolgen wird.

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