News

Bindungswirkung gemeinschaftlicher Testamente nach dem Tode des Erstversterbenden

Ob eine in einem gemeinschaftlichen Testament in früherer Zeit getroffene Regelung, nach der nach dem Tode des Erstversterbenden der Überlebende das Testament nicht abändern kann, tatsächlich bindend ist, gehört zu den schwierigsten Fragestellungen im Erbrecht. Von ihrer Beantwortung hängt häufig ab, ob die eine oder eine andere Person als Erbe eines Nachlasses anzusehen ist. Wegen der wirtschaftlichen Bedeutung, werden diese Streitigkeiten oft mit Vehemenz geführt und lösen erhebliche Kosten aus. Entscheidend ist, ob die gewollte Bindungswirkung eindeutig in dem gemeinschaftlichen Testament geregelt ist oder ob Interpretierungsräume verbleiben, die im Wege der Auslegung nachträglich geklärt werden müssen. Rechtsanwalt Hansjörg Tamoj, Fachanwalt für Erbrecht, hatte sich mit dieser Frage zuletzt in einem Rechtsstreit um ein erhebliches Nachlassvermögen, vor dem Oberlandesgericht Köln zu befassen, der durch einen Vergleich beendet wurde. Er hat ferner zu dieser Frage in der dritten Ausgabe 2023 der Fachzeitschrift ErbR eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 22.2.2022 – 8 W 361 / 21 kommentiert, in der das Oberlandesgericht angenommen hatte, dass in den Fällen, in denen die Testierenden eindeutige juristische Begriffe verwandt haben, eine abweichende Auslegung nur dann in Betracht kommt, wenn die Umstände, die zu dieser Formulierung geführt haben, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen anderen Schluss zulassen, als er dem Wortlaut zu entnehmen ist. Rechtsanwalt Tamoj hat diese Entscheidung in seiner Anmerkung in den Kontext zu anderen Entscheidungen deutscher Obergerichte und des BGH gestellt. Er wird zu diesem Themenkomplex in der 2. Jahreshälfte des Jahres 2023 in der gleichen Fachzeitschrift einen umfangreichen Aufsatz veröffentlichen.