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Karstadt Kaufhof Schließung – was ist zu tun?

Noch nicht lange her, da fusionierten die Warenhausketten Karstadt und Kaufhof. Nun stehen Betriebsschließungen an. Auch NRW ist betroffen. Im Großraum Köln Bonn werden die Häuser von Karstadt Bonn, Galeria Kaufhof Brühl, Karstadt Gummersbach, Galeria Kaufhof Köln-Weiden und Leverkusen geschlossen. Schon zum 31.10.2020 soll es zu Ende sein. Die Mitarbeiter werden gekündigt. Abfindungen sind nur in geringem Umfang vorgesehen. Bis maximal 2,5 Gehälter pro Mitarbeiter sind es nach den insolvenzrechtlichen Vorgaben. Als Alternative wird den Mitarbeitern für 6 Monate der Wechsel in eine sog. Transfergesellschaft angeboten. Dazu wird ein dreiseitiger Vertrag geschlossen und das u.U. jahrelange Arbeitsverhältnis zu Galeria Karstadt Kaufhof ohne weitere Ansprüche beendet. Für die betroffenen Arbeitnehmer ist das bitter. Eine Entscheidung  zwischen Pest und Cholera.

Doch welche Auswirkungen hat das für mich, werden sich viele Mitarbeiter fragen. Die Unternehmensseite macht Druck. Die Mitarbeiter sollen sich schnell für einen Wechsel in eine sog. Transfergesellschaft entscheiden. In manchen Häusern werden aber noch Gespräche mit den Vermietern geführt. Das könnte derzeit einer Kündigung entgegenstehen.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsverhältnis haben, melden Sie sich bei mir. Schnell und unkompliziert können wir Ihre Fragen besprechen. 

Thomas Regh, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Tel. 0228/60414-25, thomas.regh@huemmerich-legal.de