Häufig umfasst der Änderungsdruck auch eine Reduzierung der Belegschaft. In Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten und einem Betriebsrat ist dabei stets prüfen, ob mit dem Betriebsrat über Interessenausgleich und Sozialplan zu verhandeln ist. Wir entwickeln mit Arbeitgebern Strategien zur Umsetzung der oft schmerzhaften, aber für das Unternehmen erforderlichen Maßnahmen, wo immer es möglich ist im Konsens mit dem Betriebsrat, notfalls gegen dessen Auffassungen. Im Zentrum der Betrachtung steht dabei die Realisierung im Beziehungsdelta zwischen Unternehmens-, Belegschafts- und Betriebsratsinteressen unter Minimierung der Reibungsverluste.

Wir arbeiten im gleichen Sinne mit Betriebsräten zusammen, um arbeitgeberseitige Vorhaben auf das für den Betrieb unumgängliche Maß zu reduzieren, denn kein Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile ist so vollständig wie die Vermeidung des Ausspruchs einer Kündigung. Interessenausgleichsverhandlungen sind daher keine bloßen Schauveranstaltungen, in denen der Betriebsrat ohnehin nichts ändern kann. Die Erfahrung zeigt, dass der Betriebsrat auf den Umfang angeblich unumstößlicher Entlassungen noch erheblichen Einfluss ausüben kann. Dort, wo der Arbeitsplatzverlust unabwendbar ist, gilt es, das Arbeitsrecht durch intelligente Sozialpläne und natürlich nicht zuletzt nachhaltige Abfindungszahlungen das Wort der „Sozialverträglichkeit“ mit Leben zu füllen.