Das Arbeitsrecht hat inzwischen auch wichtige Berührungen mit dem Bereich Social Media. Arbeitgeber nutzen selbst Webseiten der sozialen Netzwerke, um sich als attraktive Arbeitgeber zu präsentieren, Kunden zu gewinnen und zu binden und zu anderen Zwecken.

Ebenso nutzen Arbeitnehmer die sozialen Netzwerke und benennen dort ihren aktuellen und vergangene Arbeitgeber. 

Kritik am eigenen Arbeitgeber ist nicht verboten, sondern vom Grundrecht auf Freie Meinungsäußerung gedeckt. Trotzdem ist mit negativen Bewertungen des eigenen Arbeitgebers Vorsicht geboten, wie das Arbeitspapier von Prof. Dr. Mauer ausführt.