Wenn es darauf ankommt, einen gesetzlichen Erben von der Teilhabe am Nachlass auszuschließen, wird man sich hierzu der Mittel des Erbrechts und ggf. der Finanzplanung bedienen. Wem es darum geht, nach seinem Tod möglichst keine Erbstreitigkeiten entstehen zu lassen, wird neben den rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auch den konfliktträchtigen Bereich der psychologischen und persönlichen Aspekte der verschiedenen an der Erbfolge beteiligten Personen berücksichtigen müssen. Brechen solche Konflikte nach dem Tod aus, ist es häufig zu spät, um sich um alternative Konfliktlösungsmechanismen zu bemühen. Jahrelange und teure Rechtsstreitigkeiten sind die Folge. Die richtig eingesetzte Mediation bietet hier ein hervorragendes Gestaltungsmittel. Entgegen weit verbreiteter Vorstellungen eignet sich die Mediation nicht nur als Instrument zur Regelung bereits ausgebrochener Konflikte, sondern ganz besonders auch zur Ermittlung der Bedürfnisse aller Beteiligten, die bei der Erarbeitung der Nachfolgeplanung soweit wie möglich erfüllt werden sollen. Wenn sich niemand „zu kurz gekommen“ fühlt, wenn jeder ausreichend gehört wurde und keiner als Verlierer dasteht, ist die Gefahr, dass die Nachfolgeplanung später von einem einzelnen Betroffenen durchkreuzt wird, weitgehend ausgeschlossen. Selbst in bereits begonnenen gerichtlichen Auseinandersetzungen kann eine Mediation oftmals noch hilfreich sein.

Die HÜMMERICH legal Erbrechtsanwälte stehen alternativen Konfliktlösungsmöglichkeiten positiv gegenüber. Auf ihre Initiative hin wurde die Mediation in das Ausbildungsprogramm der Fachberater des Deutschen Steuerberaterverbandes (DStV e. V.) aufgenommen und Aussprachegegenstand des 7. Deutschen Testamentsvollstreckertages. Sie werden Sie darauf ansprechen, wenn sich Ihr Fall für eine alternative Konfliktbeilegungsmöglichkeit eignet und Ihnen die Vorzüge und Nachteile ausführlich erläutern. Die abschließende Entscheidung liegt in Ihrer Hand.