Die Motive für die Errichtung einer Stiftung sind so vielfältig wie das Leben selbst. Es kann sich um die Fortsetzung eigener gemeinnütziger Aktivitäten über den Tod hinaus handeln, die Verewigung des eigenen Namens, den Erhalt des Vermögens über viele Generationen hinweg oder die langfristige Versorgung der eigenen Familie bzw. einzelner (behinderter) Angehöriger. Weniger häufig, aber in gleichem Maße möglich sind auch nicht altruistische Zwecke, wie das „Ausspielen“ eines unliebsamen Erben oder die Bindung des Vermögens in einem Unternehmen über viele Generationen hinweg durch die Stiftung & Co. KG. Die Stiftung kann zu Lebzeiten „angestiftet“ und nach dem Tod fortgeführt werden, sie kann aber auch, beispielsweise durch einen Testamentsvollstrecker, erst nach dem Tod entsprechend Ihren Vorgaben errichtet werden. Die für Sie optimale Gestaltungsmöglichkeit zu finden, erfordert das präzise Eingehen auf Ihre individuellen Vorstellungen. Die HÜMMERICH legal Erbrechtsanwälte nehmen sich die hierfür erforderliche Zeit und begleiten Sie von der ersten Idee bis zur fertigen Stiftung.