Testamentsvollstreckung ist Pflicht, heißt es im Mutterland des Estate Planning (USA).

Ein kurzes Erklärvideo der Arbeitsgemeinschaft der Testamentsvollstrecker gibt einen ersten Überblick.

Testamentsvollstreckung ist unentbehrlich für ein modernes Erbrecht, heißt es in einem Lehrbuch zum deutschen Erbrecht. Dabei blickt die Testamentsvollstreckung in Deutschland auf eine lange Tradition zurück. Ähnliches gilt für Österreich oder die Schweiz. Karitative Organisationen empfehlen ausdrücklich, die Testamentsvollstreckung durch einen Fachmann anzuordnen, um die dem letzten Willen entsprechende Abwicklung des Nachlasses sicherzustellen. Manche Gestaltungsmöglichkeiten aus dem Bereich der Bedürftigentestamente wären ohne eine Testamentsvollstreckung rechtlich nicht denkbar. Viele Unternehmen wären ohne das segensreiche Wirken eines Testamentsvollstreckers heute gar nicht mehr existent.

Ob für Sie eine Testamentsvollstreckung sinnvoll ist, hängt von den Zielen Ihrer Nachfolgeplanung ab. Haben Sie bestimmte Wünsche und Vorstellungen, wie Ihre Erben mit dem Nachlass nach Ihrem Tod umgehen sollen? Dann sind Sie dem Gedanken der Testamentsvollstreckung schon sehr nahe, denn ohne eine Person, die sich in Ihrem Interesse um die Abwicklung des Nachlasses kümmert, können sich die Erben nur allzu leicht über Ihren Willen hinwegsetzen. Wollen Sie Ihren Erben vielleicht vor Anfeindungen Dritter, die ihm den Nachlass nicht gönnen, schützen? Dann sollten Sie erwägen, ihm einen Testamentsvollstrecker zur Seite zu stellen. Gleiches gilt, wenn dem Erben ein Zugriff der Sozialbehörden droht. Oder er einfach nur noch sehr jung und unerfahren ist. Oder aber auch betagt und nicht darin geübt, Begehrlichkeiten Dritter abzuwehren. Wenn Sie Kinder haben, die im Ausland leben, ist der Testamentsvollstrecker derjenige, der ihnen die lästige Nachlassabwicklung in Deutschland bis hin zur Erbschaftsteuer abnimmt.

Bei der Testamentsvollstreckung handelt sich um eine besonders spezielle Materie. HÜMMERICH legal Erb- und Steuerfachanwalt Eberhard Rott verfügt als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e. V. sowie gefragter Referent in der Fachanwalts- und Fachberaterausbildung, bei Banken und karitativen Organisationen über besondere Erfahrung im Bereich der Testamentsvollstreckung. Maßgeblich auf sein Betreiben geht die Zertifizierung von Testamentsvollstreckern durch die AGT zurück. Das von ihm herausgegebene Praxishandbuch zur Testamentsvollstreckung wird bereits zur Standartliteratur gezählt.

Auch die übrigen HÜMMERICH legal Erbrechtsanwälte stehen Ihnen gerne in Fragen der Testamentsvollstreckung zur Verfügung.